Dampfen von E-Zigaretten weiterhin in Kneipen erlaubt: Urteil des OVG Münster

Ein Glas Cognac mit e-Zigarette

Dampfer sind häufig Genießer und dampfen deshalb auch gerne mal in Verbindung mit einem Glas Wein, Cognac oder einem Feierabendbier. Und dieses möchte man natürlich nicht immer nur in den eigenen vier Wänden genießen, sondern auch mit Freunden beim Ausgehen. Doch seit einiger Zeit, ist der Konsum herkömmlicher Zigaretten in der Stammkneipe oder dem Lieblings-Restaurant untersagt. Aber wie sieht das denn eigentlich mit dem Dampfen von E-Zigaretten aus? Ist es erlaubt, elektrische Zigaretten in Restaurants und Kneipen dampfen?

JA!sagt zumindest das OVG Münster (NRW) in einem Urteil aus dem Jahr 2014 und bestätigt damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Damit hat zumindest Nordrhein-Westfalen – bekannt für seinen strengen Nichtraucherschutz  eine klare Rechtssprechung zu dieser Frage. Dampfen fällt demnach nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz und ist somit prinzipiell erlaubt. Prinzipiell deshalb, weil natürlich immer der Wirt das letzte Wort hat. Es ist zwar erlaubt, aber selten erwünscht. In Bezug auf die Akzeptanz von E-Zigaretten und auch des Rauchens in geschlossenen Räumen, gibt es tatsächlich große Differenzen zwischen Kneipen und Restaurants. Denn letztendlich ist die höchste Instanz bei dieser Frage das jeweilige Hausrecht. Beachten Sie also einige Faktoren und Umstände, bevor Sie Ihre E-Zigarette zum Bier oder zur Pizza herausholen.

 

Akzeptanz in Kneipen & Restaurants

Die Argumentation des Oberverwaltungsgerichts basiert auf der Tatsache, dass beim Dampfen, wie der Name schon sagt, eben kein Tabak verbrannt wird, sondern Liquids vernebelt und inhaliert werden. Folglich handelt es sich nicht um den Tatbestand des Rauchens. Das Urteil des OVG Münster (Az.: 4 A 775/14) verpflichtet die Wirte in Nordrhein-Westfalen aber nicht zwangsläufig, E-Zigaretten in ihren Räumen zuzulassen. Die letzte Entscheidung wird hier im jeweiligen Hausrecht gefällt.

Dampfer-Grundregel No. 1: Egal, wo Sie sind fragen Sie in jeder Bar, in jeder Kneipe und in jedem Restaurant nach, bevor Sie Ihre E-Zigarette dampfen. Zwar stehen die meisten Wirte, vor allem in Kneipen,  weder dem Tabakkonsum noch der E-Zigarette kritisch gegenüber, was ja auch das zahlreiche Ausnutzen von Gesetzeslücken, in denen zum Beispiel nicht genau geregelt ist, was ein Hauptraum ist (in welchem offiziell nicht geraucht werden darf) und was ein Nebenraum bzw. Raucherraum. Viele Kneipenwirte erlauben deswegen nach wie vor das Tabakrauchen in ihrer Kneipe und die Frage nach elektrischen Zigaretten stellt sich erst gar nicht. Doch auch wenn ein Wirt das Nichtrauchergesetz tatsächlich in seiner Wirtschaft umsetzt, sollte gerade in Stammkneipen die Nutzung von E-Zigaretten kein Problem darstellen.

Gehen Sie in Kneipen wie folgt vor:

  1. Fragen Sie den Wirt sowie die Gäste in unmittelbarer Nähe zu Ihnen, ob es ok ist, wenn Sie dampfen.
  2. Erklären Sie außerdem die Bestandteile und Funktion einer E-Zigarette, um Wirt und Gästen die Unsicherheit zu nehmen.
  3. Vor allem der Fakt, dass die Umgebung durch Dampfen nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, sollte betont werden.
  4. Akzeptieren Sie auch ein eventuelles Nein des Wirtes.

 

Dampfen in Restaurants erlaubt – aber nicht erwünscht

Die Akzeptanz in Restaurants ist da eine ganz andere, was auch schon bei der Umsetzung des ursprünglichen Rauchverbots für herkömmliche Zigaretten deutlich wurde. Während Wirte teilweise sogar protestierten, weil Ihnen durch das Rauchverbot die Kundschaft davonlief, profitierte die Gastronomie durch die klaren Gesetze, da man sich beim Essen viel eher durch Rauch (und eben auch Dampf) gestört fühlen könnte als beim Trinken in einer Kneipe. Viele Gäste und dementsprechend auch die Wirte begrüßten es, dass beim Essen nicht mehr geraucht werden darf. Zwar fällt die Elektro-Zigarette nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Jedoch sollten Sie keine Diskussion anzetteln. Denn aufsteigender Dampf kann leicht mit Zigarettenrauch verwechselt werden und Gäste könnten verärgert reagieren. Doch auch, wenn Dampf eben nicht schädlich ist, wird kaum ein Gast die Lust haben, sich einen Vortrag über dessen Unschädlichkeit anzuhören, während er sein Menü genießt.

Gerade in Restaurants ist die Nachfrage beim Personal und den umgebenden Gästen umso wichtiger. Denn auch wenn der Dampf unschädlich ist, hat der Wirt doch das geltendes Hausrecht und somit die legitime Möglichkeit, das Dampfen von E-Zigaretten in seinem Restaurant zu untersagen – unabhängig vom Urteil des OVG Münster aus 2014.

Einige Wirte haben nämlich die berechtigte Sorge, dass andere Gäste sich durch die E-Zigarette irritiert oder gestört fühlen und sich deswegen möglicherweise für ein anderes Restaurant entscheiden könnten. Oder sie verweisen den Dampfer lediglich auf einen Platz in den Nebenräumlichkeiten, auch bekannt als Raucherraum, um auf Nummer sicher zu gehen.

Tipp: Achten Sie auf die Aufkleber der Initiative „Dampfen erlaubt„, womit Wirte Restaurants kennzeichnen können, die kein Problem mit Dampfern haben.

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