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Altgeräte-Entsorgung & Rücknahme / Batterieentsorgung (BattDG)

Elektro- und Elektronikgeräte Entsorgung & Rücknahmepflicht | Informationen für private Haushalte

Elektrogeräte Rücknahme
Hersteller/Importeur-Informationen gemäß § 18, Absatz 4 ElektroG (neu)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort von anderen Altgeräten separiert werden. Besondere Vorsicht ist bei lithiumhaltigen Batterien geboten: Um Brandgefahren zu vermeiden, müssen mechanische Einwirkungen und Kurzschlüsse (z. B. durch Abkleben der Pole) zwingend vermieden werden. Einweg-E-Zigaretten (Disposables) mit fest verbauten Akkus dürfen nicht gewaltsam geöffnet werden, sondern müssen als komplettes Gerät entsorgt werden.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Besonderheiten für E-Zigaretten ab dem 01.07.2026: Gemäß der Neuregelung in § 17 Abs. 1a ElektroG sind wir als Vertreiber von E-Zigaretten zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Der Gesetzgeber fasst den Begriff der „E-Zigarette“ dabei weit: Erfasst sind neben Einweg-Modellen (Disposables) auch sämtliche elektronischen Bestandteile wie Akkuträger, Clearomizer, Coils und Einweg-Pods. Nachfüllbehälter (Liquids) ohne elektronische Komponenten sind hiervon ausgenommen.
Diese Rücknahmeverpflichtung besteht ab dem 01.07.2026 unabhängig von der Größe unserer Verkaufs-, Lager- oder Versandflächen. Wir bieten Ihnen hierfür die sogenannte 0:1-Rücknahme an: Sie können Ihre E-Zigaretten-Altgeräte unentgeltlich bei uns zurückgeben, ohne dass ein Neukauf eines Gerätes erforderlich ist. Eine Rücknahme kann lediglich in Ausnahmefällen verweigert werden, sofern das Altgerät durch Verschmutzungen eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit darstellt.
Für die Rücksendung Ihrer Altgeräte und Batterien stellen wir Ihnen ein kostenfreies Versandlabel zur Verfügung. Kontaktieren Sie hierzu einfach unseren Kundenservice oder nutzen Sie das Retourenportal in Ihrem Kundenkonto.
Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

4. Datenschutzhinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Batterie-Entsorgung
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

6. Hersteller-Registrierungsnummer
Als Hersteller im Sinne des ElektroG ist die InnoCigs GmbH & Co. KG bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth) unter der folgenden Registrierungsnummer registriert: WEEE-Reg.-Nr. DE 84084940.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien (gemäß Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG – und EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542)
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

a. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Um Ihnen die Rückgabe so einfach wie möglich zu gestalten, können Sie Altbatterien entweder direkt an unserem Hauptsitz (InnoCigs GmbH & Co. KG, Barnerstr. 14B, 22765 Hamburg) abgeben oder wir stellen Ihnen für die kostenfreie Rücksendung Ihrer Altbatterien und Altgeräte ein entsprechendes Versandlabel zur Verfügung.

Besondere Vorsicht ist beim Versand von Lithium-Ionen-Batterien geboten: Bitte kleben Sie die Pole der Batterien vor dem Versand mit Klebeband ab, um Kurzschlüsse und damit verbundene Brandgefahren zu vermeiden.

b. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“

Informationspflichten
Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz