E-Zigarette & Jugendschutz – Alterssichtprüfung / AVS im Onlinehandel

InnoCigs informiert über die gesetzlichen Regelungen zur Abgabe von E-Zigaretten. Seit April 2016 ist das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas in Kraft. Dieses Gesetz regelt, dass elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter im Versandhandel sowie im stationären Handel nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Der Erwerb und der Konsum sind somit gesetzlich auf Erwachsene beschränkt.

Die Abgabe von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an Personen über 18 Jahren. E-Zigaretten sind als Alternative für erwachsene Konsumenten von Tabakprodukten konzipiert. Der Gesetzgeber reguliert diese Erzeugnisse im Rahmen des Tabakerzeugnisgesetzes, um den Jugendschutz sicherzustellen und klare Rahmenbedingungen für den Handel und Konsum von nikotinhaltigen und nikotinfreien Produkten zu schaffen.

InnoCigs hält die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz strikt ein. Der Verkauf von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern erfolgt ausschließlich an volljährige Personen. (mehr dazu: Umstieg auf die E-Zigarette als Hilfsmittel zum Rauchstop). Diese Produkte sind als Alternative für erwachsene Nutzer von Tabakerzeugnissen vorgesehen. Die Abgabe und der Versand unterliegen den Kontrollmechanismen gemäß dem Jugendschutzgesetz und dem Tabakerzeugnisgesetz, um sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugriff auf diese Erzeugnisse erhalten.

Altersnachweis / AVS im Onlinehandel

Die im Shop angebotenen E-Zigaretten und Nachfüllbehälter sind als Alternative für erwachsene Konsumenten von Tabakerzeugnissen vorgesehen. InnoCigs hält sich bei der Produktbeschreibung und dem Vertrieb strikt an die Vorgaben des Tabakerzeugnisgesetzes. Informationen zu den Inhaltsstoffen und der technischen Handhabung der Geräte finden Sie auf den jeweiligen Produktseiten. Die Einhaltung des Jugendschutzes wird durch eine zweistufige Altersprüfung sichergestellt, um eine Abgabe an Minderjährige auszuschließen.

InnoCigs vertreibt E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ausschließlich an erwachsene Konsumenten. Das Angebot richtet sich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Jugendschutzgesetzes und der Richtlinie 2014/40/EU (TPD2), setzt InnoCigs technische Verfahren zur Altersverifikation ein. Die Abgabe der Produkte erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung der Volljährigkeit. Eine Nutzung durch Kinder und Jugendliche ist gesetzlich ausgeschlossen.

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Titelbild: fotolia #98561552 | Urheber: duster112

 

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