TPD2: Menthol-Verbot auf der Kippe

Im Rahmen des TPD2-Abkommens sollte ursprünglich auch Menthol als Inhaltsstoff für Zigaretten und E-Liquids ganzheitlich in der EU verboten werden. Doch genau dieses Verbot steht nun anscheinend auf der Kippe. Im wahrsten Sinne des Wortes. Setzt sich bei der Politik doch ein erster Anschein von Realitätssinn durch? Und was genau ist an duftenden Dämpfen eigentlich so schlimm? Lesen Sie entweder erst, um welches Verbot es genau geht, oder informieren Sie sich direkt über die aktuelle Debatte im Bundesrat.

Das Verbot von Menthol-Zigaretten & Liquids – warum?

Bereits 2014 entschieden die Institutionen der Europäischen Union sich für eine Aktualisierung der Tabakrichtlinien, was auch ein Verbot von Menthol-Zigaretten als Inhaltsstoff inkludiert hätte. Auch andere Aromen sollten im Rahmen der neuen Gesetzgebung für Liquids und Zigaretten verboten werden. Ursprünglich sofort. Mittlerweile sollten sie erst ab 2020 nicht mehr käuflich zu erwerben sein. Danach sei dann aber definitiv Schluss. Zu lesen ist das alles u.a. in einem Entwurf für die Tabakerzeugnisverordnung. In Anhang 2 finden Sie sämtliche Informationen darüber, was zukünftig nicht mehr in den Liquids enthalten sein darf. Da standen bisher Dinge wie Vitamine, Koffein & Taurin. Doch eine weitere Aktualisierung enthielt dann auch das beliebte Menthol. Aber warum eigentlich? 

Die EU-Tabakrichtlinien sind vor allem dazu da, den Verbraucher vor den Gefahren des Rauchens zu schützen und dafür zu sorgen, dass die typische Tabakzigarette nicht durch Aromen, Werbung und Düfte attraktiver gemacht wird. Der erste Widerspruch für E-Zigaretten Händler & Verbraucher besteht bereits darin, dass E-Zigaretten und die Liquids überhaupt kein Tabak enthalten, aber trotzdem unter die Tabakrichtlinie fallen. Grund sei die Verfügbarkeit von nikotinhaltigen Liquids. Das ist in etwa so, als würde man Fahrräder wie ein KFZ besteuern, weil sie Reifen haben, oder weil man sie mit einem Motor ausstatten KÖNNTE. Deshalb ist für viele Händler auch nicht die strengere Regulierung nikotinhaltiger Liquids das Problem, sondern die Verallgemeinerung der Vorschriften in Bezug auf alle Liquids und E-Zigaretten an sich, so wie das Verbot einzelner Aromen, unabhängig vom Nikotingehalt.

Aber warum sind Menthol-Zigaretten & Aromen denn eigentlich so „schlimm“? Hintergrund ist, dass Menthol sowie auch andere wohl duftende Aromen das Rauchen attraktiver machen würden. Allerdings hinkt dieser Vergleich in Bezug aufs Dampfen bereits deshalb, weil erst E-Zigaretten, z.B. mit Menthol-Liquids oder anderen Aromen, das nikotinfreie und tabakfreie Dampfen ermöglichen.

Die Eigenschaften von Menthol

Bei Zigaretten ist das unabhängig von E-Zigaretten zu betrachten. Denn Menthol kann bei Tabakzigaretten durchaus den unangenehmen und beißenden Geschmack der Verbrennungsprodukte überdecken und so das Rauchen „wohlschmeckender“ machen. Außerdem wirkt Menthol als kühlend und verhindert so den typischen Hustenreiz, erleichtert das tiefe Inhalieren der gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe einer Tabakzigarette. Und das wäre theoretisch auch bei nikotinhaltigen und aromatisierten Liquids möglich, aber bereits durchaus weniger kritisch, da keine Verbrennung von Tabak stattfindet. US-Studien berichten sogar, dass das in Liquids enthaltene Propylenglykol ein natürlicher Bakterienkiller sei.

Und was ist erst mit Liquids, die nur Aroma enthalten und kein Nikotin, also nichts überdecken, sondern Hauptbestandteil des Liquids sind? Genau diesen Sachverhalt scheint nun auch die Politik zu untersuchen. Ob sie darauf kommen, dass eine Beschränkung des Nikotingehalts viel mehr Sinn macht, als ein Verbot bestimmter Aromen? Weiterhin ist die Schädlichkeit des Dampfens von Menthol noch überhaupt nicht belegt. Belegt ist hingegen, dass das Dampfen von E-Zigaretten sehr viel weniger schädlich und reizend ist als das Rauchen einer Zigarette. Schon deshalb ist die Entscheidung, E-Zigaretten genauso wie Zigaretten im Rahmen der Tabakrichtlinien zu regulieren, fragwürdig.

Menthol-Debatte im Bundesrat kritisiert BMEL Entwurf

In einer Sitzung am Freitag, den 12.05.2017, befasste sich der Bundesrat erneut mit der E-Zigarette und der nationalen Gesetzgebung nach dem Vorbild des TPD2 Abkommens. Dabei kam es zu einer offiziellen Aufforderung, Menthol aus der Liste der verbotenen Inhaltsstoffe für E-Zigaretten zu streichen. Auch das allgemeine Verbot von Aromen wurde debattiert. Als Kompromiss war eine Höchstmenge für Menthol im Gespräch, womit sich der Bundesrat gegen einen weitreichenden Gestezesentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestellt hat, der ein absolutes Verkaufsverbot für Menthol vorsah.

Der Bundesrat ist, als eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik, nach nach Art. 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zustimmungspflichtig, was die 2. Änderungsverordnung zur Tabakerzeugnis-Verordnung (TPD2) betrifft. Selbst wenn der Bundestag also für den Entwurf des BMEL stimmt, so kann dieser erst in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat zustimmt.

Dieser schlägt nun aber die Höchstmenge anstatt des Verkaufsverbots vor. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann eine solche Höchstmenge auf dem Verordnungsweg festsetzen, was der § 13 Abs. 2 Nr. 2 des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) regelt.

Der Bundesrat folgt somit auch der Argumentation, die wir bereits weiter oben in diesem Artikel angeführt haben und die auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vertritt; E-Zigaretten würden keine reizenden und irritierenden Stoffe freisetzen, deren Wirkung mit Menthol (oder anderen Aromen) maskiert werden müsse, so wie es bei Tabakzigaretten der Fall ist. Deshalb greife die Argumentation des BMEL nicht die behauptet, dass Menthol die negativen Auswirkungen des Dampfens verschleiern würde, ähnlich wie bei Menthol-Zigaretten.

Nach Befürchtungen des Bundesrats könnte ein Totalverbot weiterhin zu einer unkontrollierten Nutzung von Ersatzstoffen durch die Konsumenten führen, wodurch ein seriöser Verbraucherschutz unterminiert würde, was wohl weder im Interesse des Bundestags, des BMEL, des BfR oder des Bundesrats wäre.

Was wird das BMEL jetzt tun?

Das lässt sich nur schwer vorhersagen. Klar ist, dass es handeln muss, wenn eine Neuregelung erfolgen soll, der auch der Bundesrat zustimmen wird. Nun steht also eine Entscheidung über die Höchstmenge für Menthol in Liquids aus. Ob dieser Grenzwert über den oft genannten 0,1 Prozent liegen wird, bleibt abzuwarten.

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