TPD2 – Neue Gesetze zu E-Zigaretten & Liquids 2017

Was, schon wieder ein Jahr um? Ja, so schnell kann es gehen. Seit dem 20.05.2017, 23:59 Uhr hat sich einiges auf dem deutschen Dampfer-Markt geändert. Sowohl für Kunden als auch für Händler. Denn seit zwei Tagen ist nun die letzte Stufe der TPD in Kraft getreten – die neuen TPD2 Gesetze und Richtlinien für E-Zigaretten & Liquids. TPD ist übrigens eine Abkürzung für „Tabakprodukt-Verordnung“, der in E-Zigaretten nachweislich nicht enthalten ist. Trotzdem kein Grund für die EU, elektrische Zigaretten und Liquids von diesem Gesetzespaket auszuklammern. Was ändert sich ab jetzt?

Auf die wichtigsten Neuerungen gehen wir nachfolgend noch etwas mehr ein. Wenn Sie Fragen haben, egal ob Händler oder Endverbraucher, schreiben uns eine Nachricht. 

TPD2 Richtlinien & Gesetze für Liquids

Im wesentlichen trifft es die Liquids und Nikotinbasen. Hier werden nämlich nicht nur Pflichtangaben o.ä. reguliert und vorgeschrieben, sondern der Nikotingehalt begrenzt, Verpackungsgrößen reguliert und Inhaltsstoffe vorgeschrieben. Dazu kommt, dass geschlossene Systeme wie Cigalikes oder die üblichen Umsteigersets und fest verbauten Akkuträger, nicht mehr als 2 ml nikotinhaltiges Liquid enthalten dürfen.

Ein Überblick:

  • Maximal 20 mg Nikotingehalt auf 1 ml Liquid

Vorher: keine Begrenzung des Nikotingehalts. Das durchschnittliche Mischverhältnis bei fertigen Liquids lag in den seltensten Fällen über 24 mg / 1 ml. Der durchschnittliche Nikotingehalt lag in etwa bei 18 mg / 1 ml.

Anders sah das bei den Nikotinbasen aus – hier gab es vereinzelt Produkte mit 72 mg Nikotin / ml. Üblicher waren 48 mg. Das ist jetzt vorbei.

Jetzt: die Höchstgrenze liegt bei 20 mg / 1 ml.

  • Nikotinhaltige Nachfüllfläschchen dürfen nicht mehr als 10 ml Liquid enthalten

Vorher: Keine Begrenzungen. Üblich waren Liquid-Fläschchen in den Größen 20 ml, 30 ml und 50 ml und mehr. Die 1 Liter Flasche war übrigens die Standardgröße bei Nikotinbasen, dicht gefolgt von der 100 ml Variante.

Jetzt: maximal 10 ml Liquid pro Fläschchen mit Nikotin und Nikotinbasen.

ABER: nikotinfreie Liquids dürfen weiterhin in größeren Fläschchen verkauft werden. Immerhin.

  • Bestimmte Aromen & Inhaltsstoffe können von einzelnen EU-Staaten verboten werden

Vorher: Prinzipiell war alles erlaubt und das ist nicht unbedingt gut. Neben PG und VG konnten Nikotin, aber auch Aromen und Zusatzstoffe wie Chilli, Koffein und sämtliche Konzentrate verwendet werden. Das ändert sich jetzt, allerdings in den seltensten Fällen grenzübergreifend.

Jetzt: Willkommen zurück im Föderalismus. Klug wäre eine einheitliche, EU-weite Regelung gewesen. Nun wird es jedem Land überlassen, was verboten wird. Probleme im Urlaub und beim Online-Handel sind vorprogrammiert. Warum Aromen überhaupt verboten werden können, wenn diese nicht nachweislich gesundheitsschädlich sind? (siehe auch: Diacetyl in Liquids – Mythos Popcorn Lunge) Wir wissen es nicht!

  • Erweiterte Pflichtangaben & Umverpackungen (für Produkte mit Nikotingehalt)

Vorher: Angabe der Inhaltsstoffe und Warnhinweise / Symbole waren gängig

Jetzt: Nikotinhinweis wie bei Zigaretten und Tabak, Beipackzettel mit weiterführender Auflistung der Inhaltsstoffe und Warnhinweise

Fazit: Durch die Regulierung wird das Dampfen unter Umständen teurer, aber keinesfalls unmöglich oder gar unbezahlbar. In Deutschland haben wir sogar noch vergleichsweise Glück. Nikotinfreie Dampfer müssen sich ebenfalls kaum auf neue Regelungen einlassen. Umständlicher wird es vor allem für die Fans der Basen und nikotinhaltigen Liquids.

Weitere TPD2 Neuerungen für E-Zigaretten

  • E-Zigaretten und Nachfüllfläschchen müssen einen Mechanismus haben, der ein Auslaufen beim Nachfüllen verhindert – technische Spezifikationen werden von der Kommission definiert.
  • Wenn drei EU-Mitgliedsstaaten ein Verbot (eines Produktes) erlassen, ist die Kommission berechtigt ein EU-weites Verbot zu erlassen, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.
  • E-Zigaretten sollen Nikotin auf gleichmäßigem Niveau unter normalen Gebrauchsbedingungen abgeben. Dies bedeutet nicht, dass E-Zigaretten mit variabler Volt- und/oder Watteinstellung verboten werden, da dies „normale Gebrauchsbedingungen“ sind.
  • Es wird ein Werbeverbot geben. Das betrifft aber ausschließlich „kommerzielle Kommunikation“ (Artikel 20, Abs. 3, TPD2) wie bei den Zigaretten auch.

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Bildnachweise

Titelbild: Fotolia #166035157 | Urheber: sdecoret

13 thoughts on “TPD2 – Neue Gesetze zu E-Zigaretten & Liquids 2017

  1. Sebi

    Ich find das so zum kotzen das dir der Staat so detailliert vorschreibt wie du zu leben hast. War das schon immer leid schon als kleines Kind.
    Nur weil denen die Tabaksteuern fehlen wir sollen lieber verrecken am Tabak oder draufzahlen.
    Bin echt froh in Hamburg dabei gewesen zu sein mal richtig schön Dampf abgelassen.

    1. Klaus Binder

      Ich denke, deine Lunge kotzt eher den ganzen Industriemüll raus. Der Industrie ist deine Lunge egal, dem Gesetz nicht ganz so ( sollte rigoroser zum Wohle deiner Lunge forschen und einheitliche Gesetze zumindest innerhalb der EU umsetzen, lückenlos). Dafür könntest du dann auch (Müll-)erleichtert einen kleinen Boni in Form von Steuern zahlen und dabei entspannt durchatmen.

  2. Anton

    Müssen die Beipackzettel eig auf deutsch sein? Ich habe schon so oft Liquids gesehen und gekauft welche Komplett auf English waren.

  3. Raptor

    Nur wegen Steuer keine größeren Mengen mit Nikotin, worum es mir eigentlich geht. Bedeutet Gefummel und Plastikmüll.
    Krank sowas !

  4. Konsti Kanti

    Heute im Zollamt Garching-Hochbrück (12.7.18) versucht meine 4 SMOKE G80 Kit (je 24,60€) Einschreib-Warensendung abzuholen.
    Bewaffnet mit der Handelsrechnung, PayPal Abrechnung und 20€ für die Einfuhrumsatzsteuer, trat ich an den Anmeldeschluss.
    Die kurze Abfuhr folgte auf dem Fuß. O-Ton: Privatpersonen ist die Einfuhr von E-Zigarretten verboten. Sie können Einspruch einlegen,
    dass dauert 4 Wochen und er kenne keinen Fall wo dies positiv für den Bürger ausging.
    Sie haben doch per PayPal bezahlt, verweigern Sie die Annahme, dann haben sie wenigstens keinen Finanziellen Schaden.
    Ich befolgte seinen Rat und erst Zuhause versuchte ich die Rechtslage zu googeln.
    Ich fühle mich verarscht, ich habe kein Verbot gefunden.
    Kann mich jemand fundiert aufklären?

  5. Tamara Sauer

    Ich habe gehört dass ab 2020 eine neue Regelung kommen soll und das man dann keine coils mehr bekommt nur noch selbst wickeln was ist daran stimmt das oder kann man auch immer noch coils bekommen

  6. Michael Schreiter

    Was, zur Hölle, geht die Entscheidungsträger an was wir uns reinziehen… mich kotzen diese Reglementierungen so an… Alkohol und Zigaretten gibt es Massenweise, die erwiesenermaßen schlimmsten Suchtdrogen… bei Liquids und Dampfen drehen die durch… What the Fuck 🖕🏼

    1. Reinhard Weth

      „… was wir uns reinziehen..“ ist sehr weitgreifend. Soll das etwa auch für harte Drogen gelten? Bitte auf dem Teppich und – auch als Nikotinabhängiger, der Sie doch sind, nicht wahr? – so objektiv wie nur möglich bleiben!

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