Sachinformationen zum Thema Passivdampfen bei E-Zigaretten

e-Zigarette und zerbrochene Tabakzigarette

Im Zuge der Regulierung von E-Zigaretten durch die Tabakerzeugnisrichtlinie wird auch die Exposition Dritter gegenüber Emissionen (Passivdampfen) thematisiert. Verschiedene Medien setzen diesen Prozess teilweise mit dem Passivrauchen von Tabakzigaretten gleich. Die Kommission für Innenraumlufthygiene (IRK) empfahl in der Vergangenheit, E-Zigaretten in den Nichtraucherschutz einzubeziehen und die Nutzung in geschlossenen Räumen zu regulieren. Es existieren jedoch unterschiedliche wissenschaftliche Positionen zur Zusammensetzung und potenziellen Wirkung des emittierten Aerosols. InnoCigs fasst nachfolgend vorliegende Daten und Aussagen sachlich zusammen.

IRK über den Passiv-Dampf der E-Zigarette

“Freisetzungsprozesse wie bei der glimmenden Tabakzigarette über den Nebenstromrauch sind bei der elektronischen Zigarette zu vernachlässigen. Das Aerosol wird nur dann gebildet, wenn der Konsument die E-Zigarette durch Saugen oder Tastendruck aktiviert. Die Substanzen aus dem Liquid gelangen daher nur über das Exhalat (die ausgeatmete Luft) des Konsumenten in die Raumluft.” – IRK

Die IRK führt hierzu aus, dass bei E-Zigaretten – im Gegensatz zu Tabakzigaretten – keine Emissionen durch einen Nebenstrom entstehen. Ein Aerosol wird demnach nur während der aktiven Nutzung erzeugt und als Exhalat an die Raumluft abgegeben. Technisch unterscheidet sich dieser Vorgang von der kontinuierlichen Verbrennung einer Tabakzigarette, bei der auch zwischen den Zügen Rauch emittiert wird.Zudem untersuchte die irische „Health Information and Quality Authority“ (Hiqa) die Emissionen. In dem Bericht wurde festgestellt, dass die Nikotinkonzentration im Exhalat von E-Zigaretten-Aerosolen messbar geringer ausfiel als bei Tabakrauch. Die umfassende Untersuchung der Hiqa ist online verfügbar. Ergänzende Informationen zur Differenzierung zwischen Tabakrauch und Aerosolen finden sich zudem in einem Artikel im Deutschen Ärzteblatt von Dr. Ute Mons (ehem. DKFZ).

“Aus dem in der Atemluft übersättigten Propylenglykol bilden sich feine und ultrafeine Flüssigkeitspartikel (Aerosole), deren Größenverteilung und Anzahlkonzentrationen denen des Tabakrauchs ähneln. Nach aktuellen Untersuchungsergebnissen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit steigen beim Gebrauch von E-Zigaretten die Raumluftkonzentrationen von feinen (PM2,5) und ultrafeinen Partikeln (UFP) an. Die ultrafeinen Partikel dringen bis in die Alveolen der Lunge ein.” – IRK

Professor Dr. Bernhard Mayer nimmt hierzu in seinem Gutachten sowie in einem Interview mit Liquid News Stellung. Er verweist darauf, dass es sich bei den Partikeln im Aerosol von E-Zigaretten um liquide Tröpfchen handelt, die sich physikalisch anders verhalten als die festen Partikel in Tabakrauch oder Verbrennungsprodukten.

Beeinflusst die E-Zigarette die Qualität der Raumluft?

“Darüber hinaus lag nach zweistündigem E-Zigaretten-Gebrauch Propylenglykol in der Raumluft in einer Konzentration vor, die den vorläufigen Richtwert I (RW I) von 0,07 mg/m3 um etwa das Dreifache überschritt. Aus Gründen der Vorsorge sollte dies vermieden werden. In einem Raum mit intensivem E-Zigarettenkonsum kann die Belastung der Raumluft mit PM2,5 auf Werte ansteigen, wie sie in Gaststätten mit erlaubtem Zigarettenkonsum gemessen werden bzw. wurden.” – IRK

Die Interpretation dieser Messwerte erfordert eine Einordnung in bestehende Richtwerte. Das Umweltbundesamt definiert Richtwerte für die Innenraumlufthygiene. In der zitierten Studie der IRK wurden Belastungswerte unter spezifischen Bedingungen ermittelt (E-Zigarettennutzung durch eine größere Personengruppe in einem geschlossenen Raum). Die dabei gemessenen Konzentrationen von Propylenglykol lagen bei 0,07 mg/m3. Zum Vergleich: Ein Interventionswert wird oft erst bei deutlich höheren Konzentrationen (z. B. 0,7 mg/m3) angesetzt. Die Studie bildete somit ein Szenario mit hoher Nutzungsintensität auf begrenztem Raum ab.

Die E-Zigarette in der Öffentlichkeit

“Klare Regelungen zur Verwendung von E-Zigaretten in öffentlich zugänglichen Innenräumen fehlen aber bislang.” – IRK

Die Gesetzgebung zur E-Zigarette in der Öffentlichkeit ist aktuell nicht bundeseinheitlich im Nichtraucherschutzgesetz verankert. In Bereichen, in denen keine gesetzliche Regelung greift, obliegt die Entscheidung über die Nutzung dem jeweiligen Inhaber des Hausrechts. Dies betrifft beispielsweise Gastronomiebetriebe oder Beförderungsunternehmen, wie etwa Regelungen zu Liquids und E-Zigaretten im Flugzeug.

Gesundheitliche Auswirkungen des Dampfens

“Obwohl sich die Partikel im E-Zigarettenaerosol in ihrer Beschaffenheit von denen aus der Umwelt und auch denen des Tabakrauchs unterscheiden, ist davon auszugehen, dass sie aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung und Morphologie die Gesundheit beeinträchtigen können.” – IRK
 
„Vernebeltes Propylenglykol löst bereits bei kurzfristiger Exposition Augen- und Atemwegsirritationen aus.“ – IRK

Die IRK äußert Vorbehalte hinsichtlich der chemischen Zusammensetzung des Aerosols. Als Beleg werden unter anderem Untersuchungen zu Propylenglykol angeführt, die Reizungen der Atemwege bei Kurzzeitexposition beschreiben. In der wissenschaftlichen Diskussion werden hierzu oft Studien herangezogen, die auf Daten aus der Unterhaltungsindustrie (Nebelmaschinen) basieren. Untersuchungen wie die von Wieslander et al. (2001) oder O’Connell et al. (2015) befassen sich mit den erforderlichen Konzentrationen für solche Effekte und stellen diese in Relation zur Nutzung von E-Zigaretten in Innenräumen. (Quelle: BfTG e.V.)

Vergleich von Aerosolen

“Angestellte in der Unterhaltungsindustrie, die regelmäßig propylenglykolhaltigen Aerosolen wie Theaternebel ausgesetzt sind, leiden aber häufiger an Atemwegsreizungen und Einschränkungen der Lungenfunktion als nicht exponierte Personen.” – IRK

Propylenglykol findet sowohl in Nebelmaschinen als auch in E-Zigaretten Verwendung. Es ist jedoch anzumerken, dass für E-Zigaretten Liquids Propylenglykol in pharmazeutischer Qualität eingesetzt wird. Dieser Stoff ist auch in medizinischen Anwendungen wie Asthmasprays oder Rachensprays enthalten. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat technische Grade von Propylenglykol in bestimmten Kontexten bewertet.

Die E-Zigarette und der Jugendschutz

“Unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen probieren jedoch auch viele bisherige Nichtraucher die E-Zigarette aus.” – IRK

Studien befassen sich regelmäßig mit dem Nutzungsverhalten. Eine vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützte Studie des Zentrums für Interdisziplinäre Suchtforschung (UKE Hamburg) untersuchte diesen Aspekt. Die Daten, die wir auch in unserem Bericht zum Nutzungsverhalten analysieren, deuteten darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der Nutzer zuvor Tabakprodukte konsumierte. Auch das Münchner Institut für Therapieforschung (IFT) stellt Daten zum Durchschnittsalter und Konsumverhalten bereit.

Optik und Haptik

“Die E-Zigarette imitiert in ihrer Handhabung und zumeist auch in ihrer Optik die Tabakzigarette.” – IRK

Informationen zu Funktion & Bestandteilen einer E-Zigarette zeigen, dass die Bauformen variieren. Während frühe Modelle (Cigalikes) der Tabakzigarette optisch ähnelten, weichen moderne Systeme in Formfaktor und technischem Aufbau deutlich von herkömmlichen Tabakprodukten ab.
 
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Bildnachweise:
Titelbild: Fotolia #87620880 | Urheber: Frank Eckgold

2 thoughts on “Sachinformationen zum Thema Passivdampfen bei E-Zigaretten

  1. Ulrich Hille

    Danke, ich finde diesen Beitrag sehr erhellend und wissenschaftlich fundiert genug, um in argumentativ zu nutzen. Trotzdem wird wohl der „Glaubensstreit“ um die Gefahren des Dampfens oder Vapens noch dauern; auch, weil wirtschaftliche Gründe das Ganze befeuern. Ich selbst bin 59 Jahre alt, männlich und seit 6 Monaten Dämpfer. Ich war Raucher, hab ca. 5-10 selbstgedrehte Zigaretten geraucht und weil einige meiner Raucher-Kollegen anfingen zu dampfen, habe ich es auch versucht und bin dabei geblieben. Ich finde, Dampfen ist ein Ritual, dass das Rauchen als Angewohnheit ersetzen kann. Es ist, aus meiner Sicht, die beste Rauchentwöhnung, weil es eine Ersatzhandlung bietet, die besser ist als das Original. Ich dampfe recht selten, 2-3 Mal am Tag. Was das Dampfen bei Jugendlichen betrifft, gibt es da mit JUUL in den USA ein Problem, was dieser Artikel hier nicht erwähnt. Ich denke der Artikel wurde vor JUUL geschrieben. Ich erwähne das nur, weil die Diskussion, ob Dampfen für Jugendliche interessant ist, dadurch neu aufgerollt wird. Allerdings gilt das nur für die USA. In Europa sind so hohe Nikotinkonzentrationen in Liquids nicht zugelassen.

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