Nikotinstärke im Liquid – welche ist die richtige für mich?
Liquids für E-Zigaretten werden mit verschiedenen Inhaltsstoffen und in unterschiedlichen Nikotinkonzentrationen angeboten. Eine Angabe wie „12 mg/ml“ bezeichnet die Menge an Nikotin pro Milliliter Flüssigkeit. Die Auswahl der Nikotinstärke steht in Abhängigkeit zu den technischen Eigenschaften des verwendeten Geräts sowie der individuellen Nutzungsfrequenz. Im Folgenden werden die technischen Zusammenhänge zwischen Nikotingehalt, Zugtechnik und der Leistung erläutert.
Nikotinkonzentrationen bei Liquids
Die Nikotinaufnahme bei elektronischen Zigaretten
Der Zusammenhang zwischen Nikotinstärke und Zugtechnik
Reduktion der Nikotinstärke bei E-Zigaretten
Bestimmung der Nikotinstärke in Liquids
Die Nikotinstärke herkömmlicher Tabakzigaretten zum Vergleich
Betrachtung des Nikotingehalts bei Nikotinsalz Liquids
Nikotinkonzentrationen bei Liquids
Nikotinhaltige Nachfüllbehälter für E-Zigaretten werden in Konzentrationen wie 3 mg/ml, 6 mg/ml, 9 mg/ml, 12 mg/ml oder 18 mg/ml bereitgestellt. Die Angabe Milligramm pro Milliliter (mg/ml) definiert die Menge des Nikotins bezogen auf das Volumen der Flüssigkeit, unabhängig vom Gesamtfassungsvermögen des Behältnisses. Zudem sind nikotinfreie Erzeugnisse mit 0 mg/ml verfügbar. Durch die Kombination von Basisflüssigkeiten und Nikotinkonzentraten (sogenannten Nikotinshots) lassen sich rechnerisch unterschiedliche Nikotinstärken erzielen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Richtlinie 2014/40/EU (TPD2) sowie das Tabakerzeugnisgesetz (§ 14 TabakerzG) begrenzen den zulässigen Nikotingehalt für die Abgabe an Endverbraucher innerhalb der EU auf maximal 20 mg/ml. Entsprechend weisen Nikotinshots einen Gehalt von 18 mg/ml oder 20 mg/ml auf. Die Herstellung von Flüssigkeiten mit einer Konzentration oberhalb dieses gesetzlichen Grenzwerts ist aufgrund der regulatorischen Bestimmungen ausgeschlossen.
Die Nikotinaufnahme bei elektronischen Zigaretten
Die Auswahl der Nikotinkonzentration steht in technischem Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit der Hardware und der Nutzungsintensität. Bei der Verwendung von E-Zigaretten mit geringer Leistungsabgabe und hohem elektrischen Widerstand (MTL-Bereich) wird häufig eine höhere Nikotinkonzentration pro Milliliter gewählt, um die pro Nutzungseinheit abgegebene Nikotinmenge konstant zu halten. Im Gegensatz dazu führen Geräte mit hoher Leistung und geringem Widerstand (Subohm) zu einer größeren Dampfmenge, wodurch bei gleicher Nikotinstärke eine höhere Gesamtaufnahme erfolgt. Eine schrittweise Anpassung der Nikotinstärke ermöglicht die Abstimmung auf den individuellen Bedarf unter Berücksichtigung der technischen Parameter des verwendeten Verdampfers. Die gesetzlich definierte Höchstgrenze liegt gemäß § 14 TabakerzG bei 20 mg/ml.

Passende Nikotinstärke in Liquids nach Dampfertyp
Der Zusammenhang zwischen Nikotinstärke und Zugtechnik
Die Wahl der Nikotinkonzentration steht in direktem Zusammenhang mit der gewählten Zugtechnik und der technischen Konfiguration der E-Zigarette. Bei der Nutzung im moderaten Leistungsbereich (meist unter 20 Watt) und einem elektrischen Widerstand des Verdampferkopfes von über 1,0 Ohm (Mouth To Lung | MTL) ist die Menge des verdampften Liquids pro Nutzungseinheit geringer. In diesem technischen Setup werden häufig Flüssigkeiten mit Konzentrationen von 12 mg/ml oder 18 mg/ml verwendet. Im Gegensatz dazu werden beim Betrieb im Subohm-Bereich (Direct Lung | DL) mit geringen Widerständen (beispielsweise unter 0,5 Ohm) deutlich höhere Leistungen erzielt. Dies führt zu einer signifikant höheren Verdampfungsrate der Flüssigkeit pro Zug, wodurch die pro Nutzungseinheit aufgenommene Nikotinmenge steigt. Aufgrund dieser physikalischen Gegebenheiten werden in diesem Leistungsbereich üblicherweise niedrigere Nikotinkonzentrationen, beispielsweise 3 mg/ml, eingesetzt. Die Bestimmung der geeigneten Konzentration erfolgt unter Berücksichtigung der technischen Parameter der Hardware sowie der individuellen Nutzungsfrequenz.
Nikotinstärke und Zugtechnik
| Gelegenheitsraucher | 1 – 10 Zigaretten / Tag | 10 – 20 Zigaretten / Tag | mehr als 20 Zigaretten / Tag |
|
|---|---|---|---|---|
| MTL | 0 – 3 mg / ml | 3 – 6 mg / ml | 6 – 12 mg / ml | 12 – 18 mg / ml |
| RDL | DL | 0 – 1 mg / ml | 1 – 3 mg / ml | 3 – 4 mg / ml | 4 – 6 mg / ml |
Reduktion der Nikotinstärke bei E-Zigaretten
In der EU abgegebene Nachfüllbehälter für E-Zigaretten unterliegen den Bestimmungen des Tabakerzeugnisgesetzes. Diese regeln unter anderem die Kennzeichnungspflichten hinsichtlich des enthaltenen Nikotins. Nikotin ist eine Substanz, die eine starke Abhängigkeit erzeugen kann. Die Konzentration von Nikotin in Liquids wird in Milligramm pro Milliliter (mg/ml) angegeben, wobei die gesetzliche Höchstgrenze bei 20 mg/ml liegt (§ 14 TabakerzG). Das Angebot umfasst verschiedene Abstufungen sowie nikotinfreie Varianten (0 mg/ml). Die Wahl der Nikotinkonzentration innerhalb der gesetzlich zulässigen Spanne obliegt dem Nutzer unter Berücksichtigung der technischen Parameter des verwendeten Verdampfungssystems.
Bestimmung der Nikotinstärke in Liquids
Gemäß den gesetzlichen Kennzeichnungspflichten für Nachfüllbehälter ist die Angabe der Nikotinkonzentration in Milligramm pro Milliliter (mg/ml) auf dem Etikett eines Liquids verpflichtend. Neben gebrauchsfertigen Flüssigkeiten werden auch Einzelkomponenten wie nikotinfreie Trägerflüssigkeiten, beispielsweise Basen und Nikotinkonzentrate (Nikotinshots) bereitgestellt. Die finale Nikotinkonzentration eines Gemisches ergibt sich aus dem rechnerischen Verhältnis der Volumina und der Konzentration der verwendeten Komponenten. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Formel für Mischungskreuze oder einfache Volumenverhältnisse. Dabei ist die gesetzliche Höchstgrenze von 20 mg/ml für das Endprodukt gemäß § 14 TabakerzG einzuhalten.
Die Berechnung der resultierenden Nikotinkonzentration bei der Kombination verschiedener Komponenten erfolgt über das Volumenverhältnis. Bei der Verwendung eines Nikotinkonzentrats (10 ml mit 20 mg/ml Nikotingehalt) zur Herstellung einer Gesammtmenge von 50 ml Flüssigkeit ergibt sich die Konzentration aus dem Quotienten von Gesamvolumen und Volumen des Konzentrats. In diesem Rechenbeispiel wird das Nikotinkonzentrat mit 40 ml nikotinfreier Trägerflüssigkeit versetzt. Zur Ermittlung der Endkonzentration wird die Ausgangsstärke des Konzentrats (20 mg/ml) durch den Volumenfaktor (Gesamtmenge 50 ml / Konzentratmenge 10 ml = Faktor 5) dividiert. Das Ergebnis der fertigen Mischung beträgt rechnerisch 4 mg/ml Nikotin:
Stärke Nikotinshot : (Zielmenge : Referenzmenge) = Nikotinstärke im mg/ml
Die Ermittlung der Nikotinkonzentration bei der Verwendung mehrerer Konzentrate (Shots) erfolgt über die Summierung der enthaltenen Nikotinmasse im Verhältnis zum Gesamtvolumen. Bei der Kombination von zwei Nikotinkonzentraten zu je 10 ml mit einer Stärke von 18 mg/ml ergibt sich ein Gesamtvolumen der Konzentrate von 20 ml. Die darin enthaltene Gesamtmasse an Nikotin beträgt 360 mg (20 ml * 18 mg/ml). Wird dieses Volumen mit 80 ml nikotinfreien Komponenten auf eine Gesamtmenge von 100 ml aufgefüllt, verteilt sich die Nikotinmasse auf das neue Gesamtvolumen. Die rechnerische Konzentration des Endprodukts beträgt somit 3,6 mg/ml:
18 : (100 : 20) = 3,6
Das Ergebnis der beispielhaften Berechnung ist eine Gesamtmenge von 100 ml Flüssigkeit mit einer Nikotinkonzentration von 3,6 mg/ml. Technische Hinweise zur Handhabung und zu den physikalischen Eigenschaften der Mischkomponenten sind den jeweiligen Kennzeichnungen auf den Behältnissen oder den beigelegten Informationsblättern zu entnehmen. Die physikalische Vermischung der Komponenten ist Voraussetzung für eine homogene Verteilung des Nikotins innerhalb der Trägerflüssigkeit. Weitere technische Daten zu Konzentrationen und Volumenverhältnissen sind in den entsprechenden Fachbereichen der Produktspezifikationen aufgeführt. Weiterführend wird dieser Beitrag empfohlen!
Die Nikotinstärke herkömmlicher Tabakzigaretten zum Vergleich
Angaben zur Nikotinkonzentration in Nachfüllbehältern für E-Zigaretten beziehen sich auf die im Liquid gelöste Menge pro Milliliter (mg/ml). Die tatsächlich pro Nutzungseinheit (Zug) abgegebene und aufgenommene Nikotinmenge unterliegt einer Vielzahl von Variablen. Wesentliche technische Einflussfaktoren sind hierbei der elektrische Widerstand des Verdampfers, die gewählte Leistungsabgabe (Watt) sowie das individuelle Zugvolumen. Die gesetzliche Höchstgrenze für nikotinhaltige Flüssigkeiten ist gemäß § 14 TabakerzG auf 20 mg/ml begrenzt. Eine direkte Korrelation der Nikotinaufnahme zwischen verschiedenen Erzeugniskategorien ist aufgrund der unterschiedlichen Verdampfungs- und Verbrennungstechnologien technisch nicht unmittelbar gleichsetzbar.
Betrachtung des Nikotingehalts bei Nikotinsalz Liquids
Nikotinsalz-Liquids unterscheiden sich von herkömmlichen nikotinhaltigen Nachfüllbehältern primär durch ihren pH-Wert. Während in Standard-Liquids freies Nikotin verwendet wird, ist das Nikotin in diesen Erzeugnissen an eine Säure (häufig Benzoesäure) gebunden. Hinsichtlich der Kennzeichnungspflichten gelten für NicSalt-Liquids dieselben gesetzlichen Anforderungen: Die Konzentration muss in Milligramm pro Milliliter (mg/ml) angegeben werden. Gemäß § 14 TabakerzG darf der Nikotingehalt auch bei Nikotinsalz-Produkten den Grenzwert von 20 mg/ml nicht überschreiten. Die technische Bestimmung der Nikotinstärke erfolgt analog zu anderen nikotinhaltigen Flüssigkeiten und ist unabhängig von der chemischen Bindungsform des Nikotins. Für weitergehende Informationen wird der Artikel “Welche E-Zigaretten Liquids gibt es?” empfohlen.





