E-Zigarette in der Deutschen Bahn – Ist das Dampfen im Zug erlaubt?

Bahn im Bahnhof - Sinnbild

Die E-Zigarette wird trotz technischer Unterschiede in Funktion und Aufbau rechtlich oft analog zur herkömmlichen Tabakzigarette betrachtet. In Deutschland existiert für die Nutzung von E-Zigaretten in öffentlichen Verkehrsmitteln keine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung. Maßgeblich sind hier primär zivilrechtliche Vorgaben sowie die jeweiligen Hausordnungen der Verkehrsbetriebe. An Bahnhöfen und in Zügen der Deutschen Bahn ist die jeweilige Hausordnung entscheidend. Während die rechtliche Bewertung des Dampfens in Gaststätten regional unterschiedlich ausfallen kann (vgl. OVG Münster, Az. 4 A 775/14), obliegt die Entscheidung über die Gestattung im eigenen Betrieb dem jeweiligen Inhaber des Hausrechts. Dies gilt analog für Bahngesellschaften und Regionalbahnen, die eigenständig festlegen, welche Verhaltensweisen in Zügen und an Bahnsteigen zulässig sind. In den Zügen und an den Bahnhöfen der Deutschen Bahn ist die Nutzung von E-Zigaretten außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche gemäß der aktuellen Hausordnung untersagt. Die rechtliche Grundlage für dieses Verbot bildet das Hausrecht des Verkehrsunternehmens.

Es gilt die Hausordnung der Deutschen Bahn

Die Nutzung von E-Zigaretten in Gebäuden und Einrichtungen unterliegt dem jeweiligen Hausrecht der Betreiber. Für den Bereich der Deutschen Bahn gelten aufgrund des länderübergreifenden Verkehrsnetzes einheitliche Bestimmungen, die in der Hausordnung der Deutschen Bahn festgeschrieben sind.

„Herzlich willkommen in unserem Bahnhof!
Wir möchten, dass sich alle unsere Gäste bei uns wohlfühlen. Deswegen sind in
unseren Bahnhöfen und auf unseren Vorplätzen folgende Regeln zu beachten:

Nicht gestattet ist …

Rauchen sowie die Benutzung elektrischer
Zigaretten außerhalb der gekennzeichneten
Raucherbereiche“

Gemäß der geltenden Bestimmungen ist die Nutzung von E-Zigaretten ausschließlich in den dafür gekennzeichneten Bereichen gestattet. Die Deutsche Bahn wendet hierbei die gleichen Regelungen wie für herkömmliche Tabakzigaretten an und verweist auf die ausgewiesenen Raucherzonen an den Bahnhöfen. Ausnahmeregelungen durch das Bahnpersonal sind nicht vorgesehen; Verstöße gegen die Hausordnung können sanktioniert werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben liegt im Verantwortungsbereich der Nutzer.

Die E-Zigarette in der Bahn

Das in den Bahnhöfen geltende Nutzungsverbot für E-Zigaretten findet in den Zügen der Deutschen Bahn gleichermaßen Anwendung. Die Hausordnung sieht keine individuellen Ausnahmen vor; das Bahnpersonal ist zur Durchsetzung dieser Regeln verpflichtet. Ein rechtlicher Anspruch auf die Nutzung von E-Zigaretten während der Fahrt besteht nicht. Die Mitnahme von E-Zigaretten als Reisegepäck ist gestattet, sofern diese während der gesamten Verweildauer in den Zügen und Bahnhöfen nicht in Betrieb genommen werden.

Andere Züge und Verkehrsmittel in Deutschland

Die Bestimmungen der Deutschen Bahn sind nicht auf andere Verkehrsunternehmen übertragbar. Private Bahngesellschaften sowie Regionalbahnen von Kreisen und Kommunen verfügen über eigene Hausordnungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Insbesondere an Bahnhöfen, die sich nicht im Eigentum der Deutschen Bahn befinden, können abweichende Regelungen gelten. In der Praxis ähneln die Hausordnungen der meisten Anbieter einander jedoch stark: Ein Rauchverbot schließt in der Regel auch die Nutzung von E-Zigaretten ein. Informationen zu etwaigen Abweichungen finden sich in den jeweiligen Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe oder können beim zuständigen Servicepersonal erfragt werden.

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Bildnachweise

Titelbild: fotolia #119090624 | Urheber: den-belitsky

4 thoughts on “E-Zigarette in der Deutschen Bahn – Ist das Dampfen im Zug erlaubt?

  1. Thomas

    „Elektronische Zigarette“ sind nicht gestattet zu „benutzen“. Deshalb sollte man besser sich diese Hausordnung (den Abschnitt davon) ausdrucken und eine E-Schischa / Vape / Subohmer benutzen, denn diese zählen bauartbedingt nicht als E-Zigarette, egal was das Bahnpersonal sagt:

    „E-Zigarette“ sind optisch einer Filterzigarette nachempfundene Einwegsysteme mit ungeregeltem Verdampfer. Handelt es sich um ein geregeltes Mehrwegsystem spricht man hier von einer „E-Shisha“, diese ist genau wie „Vapes“, „Subohmer“, „Tröpfler“ usw. in der Hausordnung der Bahn nicht verboten! Ergo können daraus auch keine Konsequenzen gezogen werden.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrische_Zigarette#Verdampfer

    ABER: man sollte es wie ein Deo behandeln. Also nicht sinnlos damit rumdampfen auf 100W oder so, damit macht man sich keine Freunde im Zug. Lieber auf 10-15W kleine Züge in möglichst großem Abstand machen.

    Die Bahn hat das Benutzen von E-Shishas, Vapes, Tröpfler und Subohmer nicht verboten oder untersagt, dieses Verbot gilt nur für die „Benutzung von E-Zigaretten“. Rücksichtnahme ist hier die Frage, denn man riecht ja die Aromen und über Geschmäcker lässt sich streiten.

      1. Kay

        Hahaha jemand der kein plan hat will über jemanden urteilen der sich schlau macht, trauriges deutschland.

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