EU-Kommission: Sachstand zur steuerrechtlichen Behandlung von E-Zigaretten und Liquids (Bericht 2018)

E-Zigarette Dampf tritt aus Mund aus

Die Europäische Kommission hat für das Jahr 2018 Informationen zur steuerrechtlichen Behandlung von elektronischen Zigaretten und E-Liquids veröffentlicht. Nach aktuellem Stand plant die Kommission vorerst keine EU-weite Steuer auf E-Zigaretten bzw. die darin verwendeten Liquids. Während die Besteuerung herkömmlicher Tabakzigaretten kontinuierlich angepasst wird, sind E-Zigaretten-Liquids derzeit nicht von einer spezifischen EU-weiten Verbrauchssteuer betroffen. Informationen zu gesundheitlichen Aspekten finden sich unter anderem in der (Erste Langzeitstudie zu gesundheitlichen Auswirkungen der E-Zigaretten).

Steuerrechtliche Einordnung von Tabakzigaretten und E-Zigaretten

Die Tabaksteuer für herkömmliche Zigaretten wurde zuletzt Anfang 2015 angepasst. Der Steueranteil beträgt derzeit ca. 75 Prozent des Verkaufspreises und stellt damit eine der höchsten Verbrauchssteuern in Deutschland dar.

Fakten zur Tabaksteuer auf herkömmliche Zigaretten:

  • Referenzpreis pro Schachtel: 6,- €
  • Steuer-Anteil (Staat): 4,34 € (Tabaksteuer + Umsatzsteuer)
  • Steuerbelastung pro Zigarette: ca. 0,20 €

Dass es in den vergangenen Jahren keine Anpassung der Tabaksteuer gab, war unter anderem auf politische Vereinbarungen der Koalitionspartner zurückzuführen. Aufgrund der Haushaltsplanung und sinkender Steuereinnahmen im Tabaksektor wird in Fachkreisen über zukünftige Erhöhungen diskutiert. Prognosen reichen dabei von moderaten Anpassungen bis hin zu deutlichen Preissteigerungen über mehrere Jahre, ähnlich der Entwicklung im Jahr 2005.

Vertreter der Tabakwirtschaft prägten bereits 2005 den Begriff „Terror-Tax“, als der Preis pro Schachtel um 0,50 € stieg. Die Branche beobachtet die Preisentwicklung kritisch, insbesondere im Hinblick auf den potenziellen Anstieg des illegalen Handels (Schmuggels), der mit hohen Steueranhebungen einhergehen könnte. Ein Tabak-Manager äußerte in der WELT„Ich hoffe, dass die Entscheidung sehr gut durchdacht sein wird und dass sich die Politik dabei auch die Vergangenheit anschauen wird“.

Das Bundesministerium der Finanzen verzeichnete zuletzt Einnahmen aus der Tabaksteuer in Höhe von rund 14 Milliarden Euro jährlich. Da die Zahl der Raucher statistisch sinkt, während der Bereich der E-Zigaretten und alternativer Produkte wächst, ergeben sich Veränderungen im Steueraufkommen. Die Entscheidung der EU-Kommission, elektronische Zigaretten vorerst nicht in den Rahmen der Tabaksteuerrichtlinie aufzunehmen, beeinflusst die nationalen Debatten über die Finanzierung des Staatshaushalts. Informationen zum Thema finden Sie auch hier: Aspekte des Umstiegs auf E-Zigaretten.

Preisanpassungen bei Tabakprodukten (Beispiel Philipp Morris)

Unabhängig von staatlichen Steuern nehmen Hersteller wie Philipp Morris Preisanpassungen vor. So wurde angekündigt, den Preis für bestimmte Packungsgrößen zu verändern. Bei Marken wie L&M oder Chesterfield sind ähnliche Marktentwicklungen zu beobachten, wobei oft auch die Stückzahl pro Packung angepasst wird. Branchenexperten erwarten, dass andere Konzerne wie British American Tobacco (BTA), Reemtsma und JTI ihre Preisgestaltung ebenfalls prüfen.

Status der EU-Regulierung für E-Zigaretten

Die EU-Kommission hat dargelegt, dass eine Besteuerung von elektronischen Zigaretten frühestens 2019 erneut geprüft wird. Informationen zu Branchentreffen finden Sie unter E-Zigaretten- & Dampfermessen 2018. Gegenstand der regulatorischen Debatten sind insbesondere die Liquids, die in E-Zigaretten verdampft werden.

Die Kommission begründet die aktuelle Entscheidung mit einer noch nicht ausreichenden Datenbasis zum Markt der E-Zigaretten. Vorhersagen zur Marktentwicklung und zu den Auswirkungen von Richtlinien wie der TPD2 seien derzeit nur bedingt möglich. Der Bericht empfiehlt eine wissenschaftlich fundierte Herangehensweise an die steuerliche Einordnung.

Nationale Gesetzgebung

Die Entscheidung auf EU-Ebene schließt nationale Alleingänge der Mitgliedstaaten nicht aus, wie Beispiele aus Italien zeigen. Das Bundesfinanzministerium hat sich bisher zurückhaltend zu nationalen Sonderregeln für E-Zigaretten geäußert, solange die Prüfung der EU-Tabaksteuerrichtlinien andauert.

Erfahrungen mit der Besteuerung von E-Zigaretten

Die steuerliche Erfassung von Liquids gilt als administrativ komplexer im Vergleich zum etablierten System der Steuerzeichen bei Tabakzigaretten. In einigen EU-Mitgliedstaaten wurden bereits nationale Steuern eingeführt. Italien modifizierte seine Regelungen bereits mehrfach, nachdem hohe Steuersätze zu einem Anstieg von grenzüberschreitenden Einkäufen geführt hatten.

„Um Raucher vom Tabakqualm wegzubringen, darf man die wesentlich weniger schädlichen Alternativen nicht kaputt besteuern.“
– Dustin Dahlmann

InnoCigs-Geschäftsführer Dustin Dahlmann betonte in Medienberichten (u.a. Bild-Zeitung) die Bedeutung einer risikogerechten Behandlung alternativer Produkte. Auch Branchenverbände fordern eine Besteuerung, die das Risikoprofil von E-Zigaretten im Vergleich zu anderen Produkten berücksichtigt. Dies bezieht sich auch auf die steuerliche Einordnung von Tabakerhitzern, die derzeit teilweise wie Pfeifentabak behandelt werden, was zu unterschiedlichen Steueranteilen im Vergleich zur herkömmlichen Zigarette führt.

2 thoughts on “EU-Kommission: Sachstand zur steuerrechtlichen Behandlung von E-Zigaretten und Liquids (Bericht 2018)

  1. Eziga

    Nun, jetzt da auch die Tabakriesen auf den Markt schwemmen, wird sich das wohl bald erledigt haben. Ich verstehe eh nicht, wieso die nicht längst zugreifen.

  2. Chris

    Die Aussage „Dampfer können durch- und aufatmen…“ ist schlicht und ergreifend falsch!
    Tatsächlich plant die EU etwas in diese Richtung „zur steuerlichen Behandlung neuartiger Tabakerzeugnisse (wie E-Zigaretten und erhitzter Tabak)“. Aus diesem Grund gibt es auch eine Bürgerumfrage von der EU siehe:
    https://ec.europa.eu/info/consultations/public-consultation-excise-duties-applied-manufactured-tobacco-and-possible-taxation-novel-products_de
    die genau das abfragt.
    Ich bitte jeden Betroffenen sich an dieser Umfrage bis zum 03. September 2018 zu beteiligen und der EU zu zeigen, dass man gerade auf Tabakersatzprodukte keine Steuern erheben sollte.

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