Bestimmungen für den Transport von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern in Flugzeugen
Bestimmungen für den Transport von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern im Flugzeug
Bei Flugreisen sind spezifische Sicherheitsvorschriften für die Mitnahme von E-Zigaretten und den dazugehörigen Nachfüllbehältern (Liquids) zu beachten. Es existieren regulatorische Vorgaben der Luftfahrtbehörden sowie individuelle Bestimmungen der Fluggesellschaften. In diesem Artikel sind die wesentlichen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Transport zusammengefasst.
Es ist zu berücksichtigen, dass jede Airline zusätzliche Bestimmungen zur Mitnahme festlegen kann. Die folgende Übersicht basiert auf der allgemeinen rechtlichen Situation; vor Reiseantritt sollte die jeweilige Fluggesellschaft kontaktiert werden. Eine Übersicht zu den Bestimmungen großer Airlines findet sich am Ende des Textes. Die Verwendung von E-Zigaretten an Bord ist bei nahezu allen Fluggesellschaften untersagt. Akkubetriebene Geräte müssen im Handgepäck mitgeführt werden und dürfen nicht im aufgegebenen Reisegepäck transportiert werden.
Vorgaben der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation): Seit Juni 2015 ist es Passagieren und Crew-Mitgliedern untersagt, E-Zigaretten und deren Akkumulatoren im aufgegebenen Gepäck (Koffer) zu befördern. Grund hierfür ist die Brandschutzprävention, da eine unbeabsichtigte Aktivierung der Heizspirale im Frachtraum ein Sicherheitsrisiko darstellt. E-Zigaretten sind daher ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
Die Fluggesellschaft Ryanair bietet alternativ rauch- und akkufreie Produkte an, die ohne Dampfentwicklung funktionieren. Hintergrund dieser Regelungen bei verschiedenen Airlines sind die Brandschutzbestimmungen für Lithium-Ionen-Akkus sowie die Vermeidung von Sichtbehinderungen durch Aerosole in der Kabine. Die Mitnahme von Geräten und Flüssigkeiten unterliegt im Handgepäck festen Regeln.
Regelungen für Flüssigkeiten und Geräte im Handgepäck

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Für
Nachfüllbehälter (Liquids) im Handgepäck gelten die allgemeinen Sicherheitsvorschriften für Flüssigkeiten im Flugverkehr:
- Der Transport muss in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Kunststoffbeutel erfolgen.
- Einzelbehältnisse dürfen ein Volumen von 100 ml pro Flasche nicht überschreiten.
- Die Gesamtmenge aller Flüssigkeiten im Handgepäck ist auf 1 Liter begrenzt, verteilt auf Behältnisse zu maximal je 100 ml.
- Der Kunststoffbeutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
- Die Originalverpackung mit der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe sollte beibehalten werden, um eine eindeutige Identifizierung bei der Kontrolle zu ermöglichen.
Pro Fluggast ist die Mitnahme eines Beutels gestattet. Die zulässige Menge ist damit auf die Kapazität dieses Beutels beschränkt.
Hinweis: Durch Druckunterschiede während des Fluges kann Flüssigkeit aus den Behältnissen austreten. Eine zusätzliche Abdichtung der Gewinde kann diesen Effekt minimieren.
Transport von E-Zigaretten-Hardware
E-Zigaretten müssen im Handgepäck transportiert werden. Da akkubetriebene Geräte ein thermisches Risiko darstellen können, ist der Transport im Frachtraum untersagt. Dies entspricht den Sicherheitsrichtlinien der ICAO zur Vermeidung von Bränden durch Überhitzung oder Kurzschluss.
Technische Checkliste für den Transport
- Gerät vollständig ausschalten.
- Verwendung eines Etuis zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen oder unbeabsichtigter Aktivierung.
- Mitnahme passender Netzstecker und technischer Adapter für das Zielland.

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Zusammenfassung: An deutschen Flughäfen ist die Mitnahme im Handgepäck unter Einhaltung der genannten Bedingungen zulässig. Es ist jedoch notwendig, sich über die spezifische Gesetzgebung am Zielort zu informieren, da diese insbesondere außerhalb der EU stark variieren kann. In einigen Ländern bestehen Nutzungs- oder Einfuhrverbote für elektronische Zigaretten. Hierzu existieren Übersichtsgrafiken zur weltweiten Rechtslage. Informationen zum
Transport in der Bahn sind ebenfalls verfügbar.
Regelungen an Flughäfen
An Flughäfen gelten die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes. Die Verwendung von E-Zigaretten ist in den Terminalgebäuden in der Regel untersagt. Nutzer werden auf gekennzeichnete Raucherbereiche verwiesen. Da eine Differenzierung zwischen verschiedenen Aerosolen und Rauch für das Aufsichtspersonal oft nicht praktikabel ist, werden E-Zigaretten meist analog zu Tabakprodukten behandelt. Ausnahmeregelungen sind direkt beim Flughafenpersonal zu erfragen.
Nutzung an Bord von Flugzeugen
Das Rauchen und Dampfen sowie das Aufladen von Akkumulatoren ist während des Fluges untersagt. Dies dient der Sicherheit (Brandschutz) und der Vermeidung von Störungen anderer Fluggäste. Da Fluggesellschaften das Hausrecht ausüben, können sie individuelle Verbote aussprechen. Informationen hierzu sollten vorab bei der Airline eingeholt oder beim Bordpersonal erfragt werden.
Hinweis: In einigen Ländern gelten strikte Einfuhrbestimmungen für E-Zigaretten und Liquids. Eine Übersicht der Regelungen ist als Orientierungshilfe verfügbar.
Nachfolgend finden sich Auszüge aus den offiziellen Bestimmungen verschiedener Unternehmen:
Besondere Bestimmungen einzelner Airlines
1. KLM „Ihre E-Zigarette oder andere Arten von synthetischen Zigaretten (einschl. Ersatzbatterien) können Sie nur im Handgepäck befördern. Diese dürfen nicht im aufzugebenden Gepäck befördert werden. Das Rauchen von E-Zigaretten an Bord von KLM-Flügen ist jedoch verboten.“
(Quelle: https://www.klm.com/travel/de_de/prepare_for_travel/baggage/restricted_article/index.htm#p5 . 31.05.2017)
2. Condor „Diese dürfen auf allen Flügen mit Condor ausschließlich im Handgepäck oder am Körper des Reisenden mitgeführt werden.“
(Quelle: https://www.condor.com/de/flug-vorbereiten/gepaeck- und-tiere/gefaehrliche-gueter.jsp – 31.05.2017)
3. Lufthansa „Bitte beachten Sie auch, dass bestimmte Gegenstände zwar im Handgepäck nicht aber im aufgegebenen Gepäck erlaubt sind. Diese Gegenstände müssen entfernt werden, wenn das Handgepäck nicht in der Kabine untergebracht werden kann. Dies gilt für Gegenstände wie Sicherheitszündhölzer und Feuerzeuge, Lithium-Metall- bzw. Lithium-Ionen- Ersatzbatterien sowie E- Zigaretten.“
(Quelle: https://www.lufthansa.com/de/de/Gefaehrliche-Gegenstaende – 31.05.2017)
4. Air Berlin: „E-Zigaretten dürfen nur im Handgepäck oder an der Person mitgeführt werden.“
(Quelle: https://www.airberlin.com/de/site/landingpages/baggage_services.php?cat=3)
5. TUIFly: „Feuerzeuge, Streichhölzer und elektronische Zigaretten sind im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.“
(Quelle: https://www.tuifly.com/de/service/bestimmungen_bbb_tuifly.html – 31.05.2017)
6. American Airlines: „Da einige elektronische Zigaretten Lithium-Ionen-Batterien nutzen, ist der Transport im aufgegebenen Gepäck nicht zulässig. Die Mitnahme im Handgepäck ist möglich, die Zigaretten dürfen jedoch an Bord des Flugzeugs nicht benutzt werden. Wir empfehlen die Mitnahme in einer speziellen Transporttasche.“
(Quelle: https://www.americanairlines.de/i18n/travel-info/baggage/baggage.jsp?locale=de_DE – 31.05.2017)
Bildnachweise
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