Ärzteschaft fordert Richtungswechsel bei Tabak-Prävention

Nach Berichten über den Kurswechsel der amerikanischen FDA und den Suchtbericht der Bundesregierung 2017 thematisiert die Ärzteschaft nun die Rolle der E-Zigarette im Kontext der Tabak-Prävention und fordert eine Neuausrichtung der politischen Strategien.

  • „Diskussion um den aktuellen Kurs der Tabak-Prävention und die Rolle der E-Zigarette in der Politik.“
  • „Kritik an Marktstrukturen: Experten äußern sich zur Dynamik zwischen Tabakindustrie und E-Zigaretten-Sektor.“

Diese Punkte werden in einem Artikel der Deutschen Ärztezeitung behandelt, der unter dem Titel „E-Zigaretten: Plädoyer für einen Richtungswechsel in der Präventionspolitik“ erschien. Der Beitrag befasst sich mit den Einschätzungen von Prof. Dr. Heino Stöver und dem Gesundheitswissenschaftler Dietmar Jazbinsek zur deutschen Gesundheitspolitik. Beide formulieren darin Ansätze für eine regulatorische Neuausrichtung in Bezug auf Nikotinprodukte und E-Zigaretten.

Einordnung der E-Zigarette in der Präventionspolitik

Die Experten regen an, dass die Bundesregierung die Positionierung der E-Zigarette überprüft und eine sachbezogene Informationspolitik verfolgt, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Formen des Nikotinkonsums deutlicher herausstellt.

„Das Potenzial der E-Zigarette innerhalb der Präventionsstrategien könne laut Stöver und Jazbinsek durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen unterstützt werden.“ – zitiert nach dem Ärzteblatt

Die Fachleute weisen darauf hin, dass auf Informationsportalen wie „rauchfrei“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine differenziertere Darstellung der E-Zigarette notwendig sei. Während dort primär klassische Ersatzprodukte genannt werden, plädiert Prof. Heino Stöver für eine sachliche Aufklärung über die Merkmale des Dampfens.
Zudem werden Vorschläge an die Politik formuliert:

  • Differenzierte steuerliche Behandlung von E-Zigaretten im Vergleich zur Tabakzigarette
  • Anpassung der Werberegularien für verschiedene Produktgruppen
  • Unterscheidung zwischen Rauch- und Dampfbereichen in der Gastronomie

Ziel dieser Maßnahmen sei es, die systemischen Unterschiede zwischen der E-Zigarette und der Tabakzigarette deutlicher abzubilden, wie sie auch Gegenstand verschiedener Untersuchungen zur E-Zigarette sind.

Strukturwandel im Markt für E-Zigaretten

Gesundheitsexperte Dietmar Jazbinsek äußert sich zudem zur Marktentwicklung. Er thematisiert den Einstieg von Großunternehmen der Tabakindustrie in den Sektor der E-Zigaretten und Tabakerhitzer unter dem Aspekt der sogenannten Schadensminimierung (harm reduction).
Er beschreibt dies als Versuch, die Wettbewerbssituation für kleine und mittelständische Unternehmen der Branche zu verändern. Vor diesem Hintergrund betonen die Experten die Notwendigkeit, zwischen den Kategorien der E-Zigaretten und Tabakerhitzer (Heated Tobacco) klar zu unterscheiden, da diese unterschiedliche technische und regulatorische Merkmale aufweisen.
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E-Zigarette in Film & Fernsehen – Promis am Dampfen

Über Jahrzehnte hinweg war die Darstellung von Tabakzigaretten ein fester Bestandteil der Film- und Fernsehgeschichte. Bekannte Charaktere und Schauspieler, von James Dean bis hin zu Figuren in modernen Produktionen wie Django Unchained, wurden häufig rauchend inszeniert. In den letzten Jahren ist jedoch eine Veränderung in der medialen Darstellung zu beobachten: In Film und Fernsehen tauchen vermehrt E-Zigaretten als Requisiten auf.

Wissenschaftliche Untersuchungen befassen sich seit längerem mit der Präsenz von Tabakkonsum in Medien. Eine Studie des Bundesgesundheitsministeriums („Rauchen in Film und Fernsehen“) untersuchte bereits 2005 den Einfluss auf das Nutzerverhalten. Auch das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung in Kiel analysierte umfangreich das deutsche TV-Programm. Während die WHO bereits 2016 forderte, die Darstellung von Tabakkonsum in Medien zu reduzieren, zeigt sich in aktuellen Produktionen eine Zunahme von Szenen, in denen E-Zigaretten verwendet werden.

Präsenz von E-Zigaretten in Film- und Serienproduktionen

Die Integration der E-Zigarette in fiktionale Inhalte wird oft als Spiegelbild gesellschaftlicher Entwicklungen gesehen. In Berichten wie dem Suchtbericht der Bundesregierung 2017 wurde die E-Zigarette als Produktkategorie thematisiert. Die mediale Darstellung umfasst dabei verschiedene Genres und Formate.

Beispiele aus TV-Serien

In der Serie House of Cards wird die Nutzung einer E-Zigarette durch die Hauptfigur Frank Underwood thematisiert. Hier wird das Produkt im Kontext des Versuchs dargestellt, den Konsum herkömmlicher Tabakzigaretten zu beenden. Die Szene betont dabei den technischen Unterschied zwischen dem Verdampfen von Flüssigkeiten und der Verbrennung von Tabak.

Spielfilme und internationale Produktionen

In dem Film The Tourist nutzt die Hauptfigur, gespielt von Johnny Depp, eine E-Zigarette während einer Zugfahrt. Es war eine der ersten großbudgetierten Produktionen, in der eine E-Zigarette als zentrales Requisit für den Charakter diente. Auch in der Komödie Sex Tape wird das Produkt in einer Szene mit Jack Black verwendet.

Mediale Auftritte und öffentliche Diskussionen

Schauspielerin Katherine Heigl thematisierte die Funktionsweise der E-Zigarette in der Show von David Letterman. Sie erläuterte dabei den technischen Vorgang des Verdampfens von nikotinhaltigen Flüssigkeiten mittels einer Heizspirale. In diesem Kontext wurde auch über den Unterschied zwischen Nikotin und den Nebenprodukten des Verbrennungsvorgangs bei Tabakzigaretten gesprochen. Weitere Darstellungen finden sich in Serien wie True Detective (Staffel 2) oder Spielfilmen wie Dirty Grandpa. Auch in Musikvideos, etwa von den Foo Fighters, oder in Computerspielen wie Die Sims 4 sind E-Zigaretten bzw. Hybridformen als Teil der virtuellen Welt integriert.

Öffentlich bekannte Nutzer von E-Zigaretten

Neben der fiktionalen Darstellung gibt es zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens, die den Umstieg von Tabakzigaretten auf E-Zigaretten öffentlich thematisiert haben. Dies wird oft mit dem Ziel einer Verhaltensänderung oder aufgrund von gesetzlichen Einschränkungen am Arbeitsplatz begründet.

  • Tom Hardy: Der Schauspieler nutzt E-Zigaretten öffentlich, nachdem er sich entschlossen hatte, den Konsum von Tabakprodukten einzustellen.
  • Charlie Sheen: Nach Verboten des Rauchens während seiner Bühnenauftritte wechselte der Schauspieler zur E-Zigarette und war zeitweise auch unternehmerisch in diesem Bereich tätig.
  • Leonardo DiCaprio: Er gilt als einer der frühen Anwender in Hollywood und wird regelmäßig bei der Nutzung von E-Zigaretten in verschiedenen öffentlichen Situationen fotografiert.
  • Samuel L. Jackson: Der Schauspieler veröffentlichte Aufnahmen, die ihn mit verschiedenen E-Zigaretten-Modellen zeigen, und verbindet dies mit einer bewussteren Lebensweise im Alter.
  • Kate Moss: Das Model wird seit 2013 regelmäßig mit E-Zigaretten gesichtet und thematisiert damit den Verzicht auf herkömmliche Tabakprodukte.

Die Darstellung von E-Zigaretten durch bekannte Persönlichkeiten trägt zur Sichtbarkeit der Produktkategorie bei, bleibt jedoch im Hinblick auf die Werbewirkung und den Jugendschutz ein intensiv diskutiertes Thema in der Medienaufsicht.

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Die sachgemäße Lagerung von E-Liquids

Die Lagerung von E-Liquids ist ein relevanter Aspekt für Verwender. Im InnoCigs Onlineshop sind verschiedene Kategorien und Sorten, etwa Menthol, erhältlich. Nutzer erwerben diese Produkte teilweise in größeren Mengen oder bevorraten sich aufgrund regulatorischer Änderungen wie der TPD2. Unabhängig von der gewählten Sorte und der Menge stellt sich die Frage nach der fachgerechten Aufbewahrung. Eine unsachgemäße Lagerung kann die chemische Stabilität und die Beschaffenheit der Inhaltsstoffe von E-Liquids bereits nach kurzer Zeit negativ beeinflussen. Im Folgenden erläutert InnoCigs die technischen Voraussetzungen für eine sachgerechte Lagerung von E-Liquids.

Die Auswirkung von Luft, Licht und Wärme

Risiken durch Luft, Wärme und Licht – Bild: Fotolia #166790536 | Urheber: Cobalt

Die Stabilität von E-Liquids wird unter anderem laut Dr. Jacques Le Houezec maßgeblich durch äußere Faktoren wie Sauerstoff, Lichteinstrahlung und Temperatur beeinflusst. Für eine sachgerechte Einlagerung ist die chemische Reaktion der Inhaltsstoffe auf diese Einflüsse entscheidend. Insbesondere bei nikotinhaltigen Gemischen ist zu beachten, dass Nikotin unter Einwirkung von Licht und Luftsauerstoff zur Oxidation neigt. Dieser chemische Prozess führt in der Regel zu einer optischen Veränderung (Verdunklung) der Flüssigkeit. Um chemische Veränderungen der Inhaltsstoffe zu minimieren, sollten E-Liquids daher unter Ausschluss von direktem Licht und bei stabilen Temperaturen gelagert werden.

„First of all keep it away from light an air as much as possible, because it causes nicotine to oxidise, changing its colour, but not changing its properties. Keeping it in the fridge or freezing it is fine. Nicotine is quite stable even when frozen (this is how it is done in clinical studies when someone wants to assay nicotine in the blood of subjects for example).“ – Dr. Jacques Le Houezec, im Interview mit ecigarettedirect.co.uk

Ein wesentlicher Faktor bei der Lagerung ist die Stabilität der verwendeten Aromastoffe. Bei unsachgemäßer Aufbewahrung kann es zu einer Dekomposition dieser Komponenten kommen, was eine Veränderung der sensorischen Eigenschaften des Produkts zur Folge hat. Die pharmakologische Wirkung der Inhaltsstoffe bleibt hiervon weitgehend unberührt. Bestimmte Stoffgruppen neigen unter Einwirkung von Licht und Luftsauerstoff verstärkt zu Verfärbungen (Nachdunkeln). Um die Stabilität der Inhaltsstoffe über den gesamten Verwendungszeitraum zu gewährleisten, wird eine kühle und lichtgeschützte Lagerung empfohlen. Entsprechende Hinweise zur sachgemäßen Handhabung sind den Sicherheitsdatenblättern sowie den Beipackzetteln der jeweiligen Produkte zu entnehmen.

 

Der Einfluss von Wärme

Thermische Einflüsse erhöhen die kinetische Energie der im Liquid enthaltenen Moleküle, was die Rate chemischer Interaktionen steigert. Diese erhöhte Reaktivität kann dazu führen, dass Inhaltsstoffe mit anderen Komponenten reagieren oder eine thermische Zersetzung in kleinere Molekülbruchstücke stattfindet. Da die sensorischen Profile von E-Liquids auf spezifischen molekularen Zusammensetzungen basieren, führen solche chemischen Veränderungen oder Zersetzungsprozesse zu einer Modifikation der ursprünglichen Produkteigenschaften. Um die Stabilität der Formulierung zu bewahren, ist eine Lagerung bei niedrigen Temperaturen zielführend.

 

Chemische Reaktion mit Luft und Licht

Die Stabilität von nikotinhaltigen E-Liquids wird maßgeblich durch Luftsauerstoff und UV-Strahlung beeinflusst. Bei der Reaktion von Nikotin mit Sauerstoff entsteht durch Oxidation das Abbauprodukt Cotinin. UV-Licht fungiert hierbei als Energielieferant, der diesen chemischen Prozess initiiert oder beschleunigt. Die Intensität dieser Reaktion steht in direktem Verhältnis zur Nikotinkonzentration im Gemisch; eine fortschreitende Oxidation führt konsequent zu einer Reduktion des effektiven Nikotingehalts. Während nikotinfreie Basen eine höhere Stabilität gegenüber diesen Einflüssen aufweisen, ist bei nikotinhaltigen Produkten eine konsequente Lichtgeschütztheit erforderlich. Da ein Kontakt mit Luftsauerstoff nach dem Öffnen des Behältnisses technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, stellt der Ausschluss von direkter UV-Einstrahlung den primären Faktor zur Qualitätssicherung während der Lagerung dar.

Fazit: Halten Sie Ihr E-Liquid von Wärme, Licht und wenn möglich auch von Raumluft fern.

 

Liquids langfristig lagern

Kühlschränke können sich zur Lagerung von E-Liquids eignen, wenn man einige Details beachtet. Bild: Fotolia #162152691 | Urheber: Vlad Kochelaevskiy

Die langfristige Aufbewahrung von E-Liquids über einen Zeitraum von mehreren Monaten erfordert eine gezielte Kontrolle der Umgebungstemperatur. Eine Lagerung im Kühlschrank ist grundsätzlich möglich, wobei die Verwendung von luftdichten Sekundärverpackungen empfohlen wird, um die Einwirkung von Feuchtigkeit (Kondensat) und Fremdgerüchen auf die Liquidflaschen zu minimieren. Bei niedrigen Temperaturen erhöht sich die Viskosität des Liquids deutlich; vor der Verwendung ist daher eine Akklimatisierung auf Raumtemperatur notwendig, um die physikalischen Fließeigenschaften wiederherzustellen. Ein Einfrieren von E-Liquids ist aufgrund des Gehalts an Propylenglykol und Glycerin, die als Frostschutzmittel wirken, im haushaltsüblichen Gefrierbereich (ca. -18 °C) meist nicht vollständig möglich. Zwar verlangsamen sehr niedrige Temperaturen die Oxidationsprozesse weiter, jedoch können bei extremen Minustemperaturen einzelne Inhaltsstoffe auskristallisieren oder sich die Emulsion entmischen. Für die Beibehaltung der spezifizierten Produkteigenschaften ist eine kühle, konstante Lagerung ohne Frostzustand in der Regel ausreichend.

 

Was bei der langfristigen Lagerung zu beachten ist

Behältnisse aus Kunststoff sind für die kurzzeitige Aufbewahrung von E-Liquids geeignet. Bei einer langfristigen Lagerung ist jedoch die Materialbeschaffenheit zu berücksichtigen. Kunststoffe weisen eine materialspezifische Gaspermeabilität auf, die einen minimalen Austausch von Luftsauerstoff durch die Gefäßwand ermöglichen kann. Dieser Prozess begünstigt oxidative Reaktionen der Inhaltsstoffe. Der Grad der Durchlässigkeit variiert je nach verwendetem Polymertyp. Im Gegensatz zu Kunststoffen ist Glas ein diffusionsdichtes Material. Die Lagerung in Glasbehältnissen verhindert den Gasaustausch sowie potenzielle Wechselwirkungen zwischen dem Liquid und dem Verpackungsmaterial nahezu vollständig, wodurch die chemische Integrität der Inhaltsstoffe über längere Zeiträume stabil bleibt.

 

Aufbewahrung von Liquids in Glasflaschen

Eine kühle und lichtgeschützte Umgebung, wie sie ein Kühlschrank bietet, unterstützt die chemische Stabilität von E-Liquids. Die Reduktion der Umgebungstemperatur senkt die kinetische Energie der Moleküle, wodurch die Wahrscheinlichkeit chemischer Reaktionen sowie oxidativer Prozesse minimiert wird. Da Propylenglykol (PG) antimikrobielle Eigenschaften besitzt, ist das Risiko eines bakteriellen Befalls bei sachgemäßem Verschluss der Behältnisse gering. Die physikalischen Eigenschaften der Hauptkomponenten Pflanzliches Glycerin (VG) und Propylenglykol (PG) bestimmen das Verhalten bei Minustemperaturen: Während reines VG einen Gefrierpunkt von ca. 18 °C aufweist, liegt dieser bei PG deutlich niedriger (ca. -60 °C). In haushaltsüblichen Gefriergeräten bleibt die Fließfähigkeit von Gemischen mit hohem PG-Anteil daher teilweise erhalten, während hochviskose Mischungen mit einem VG-Anteil von 80 % oder mehr eine festere Konsistenz annehmen können. Es ist zu beachten, dass extreme thermische Schwankungen die sensorische Stabilität der Aromen langfristig beeinflussen können.

Wichtig: Die Aufbewahrung von E-Liquids bei niedrigen Temperaturen, etwa in Kühl- oder Gefriergeräten, führt zu einer signifikanten Erhöhung der Viskosität. Um die für den Betrieb von Verdampfersystemen erforderlichen Fließeigenschaften sicherzustellen, ist vor der Verwendung eine Akklimatisierung des Produkts auf Raumtemperatur notwendig. Eine Befüllung technischer Komponenten sollte erst nach dem vollständigen Temperaturausgleich erfolgen, um eine sachgemäße Funktion des Nachflusssystems zu gewährleisten.

 

Besonderheiten im Zusammenhang mit Kindern und Haustieren

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E-Liquids, insbesondere solche mit Nikotingehalt, unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen hinsichtlich der Lagerung. Da Nikotin eine toxische Substanz darstellt, ist der Zugriff durch Kinder und Haustiere zwingend zu verhindern. Aufgrund des geringeren Körpergewichts und der physiologischen Beschaffenheit reagieren kleinere Organismen wesentlich empfindlicher auf Nikotin als Erwachsene. Die Verwendung von zertifizierten kindersicheren Verschlüssen (ISO 8317) stellt eine Schutzmaßnahme dar, entbindet jedoch nicht von der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung. Es ist zu beachten, dass mechanische Sicherungen keinen absoluten Schutz vor Manipulation bieten und die Integrität des Behältnisses – insbesondere bei Glasflaschen – durch äußere Einwirkung gefährdet sein kann. E-Liquids sind daher grundsätzlich an einem für unbefugte Personen und Tiere unzugänglichen, verschlossenen Ort aufzubewahren.

 

Wo Liquids gelagert werden sollten

Neben der temperaturkontrollierten Aufbewahrung in Kühlgeräten existieren weitere Optionen für die Lagerung von E-Liquids. Die Eignung dieser Orte bestimmt sich primär nach der Einhaltung der physikalischen Parameter Lichtschutz und Temperaturstabilität. Im Folgenden werden die technischen Anforderungen an alternative Lagerstätten erläutert.

 

Kurzfristige Aufbewahrung

Für die Lagerung von E-Liquids eignen sich erhöhte Schrankpositionen, da diese einen Schutz vor Lichteinstrahlung bieten und gleichzeitig den unbefugten Zugriff durch Kinder oder Haustiere erschweren. Dabei ist auf einen ausreichenden Abstand zu Wärmequellen wie Heizkörpern oder Öfen zu achten. Alternativ gewährleistet die Verwendung von lichtundurchlässigen und verschließbaren Aufbewahrungsbehältnissen eine stabile Lagerumgebung. Zur Minimierung oxidativer Prozesse ist auf einen dichten Verschluss der Primärverpackung zu achten. Ein hohes Füllniveau im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Behältnisses reduziert den verbleibenden Anteil an Luftsauerstoff (Totvolumen) innerhalb der Flasche. Bei flexiblen Kunststoffbehältnissen kann das verbleibende Luftvolumen vor dem Verschließen durch leichte Kompression des Gefäßkörpers minimiert werden. Die Wahl einer angemessenen Gebindegröße im Verhältnis zur enthaltenen Liquidmenge unterstützt die langfristige chemische Stabilität der Inhaltsstoffe.

 

Langfristige Aufbewahrung

Für die langfristige Verwahrung von E-Liquids ist die Materialwahl der Behältnisse entscheidend. Gefäße aus Braun- oder Blauglas minimieren die UV-Exposition und weisen im Vergleich zu Kunststoffbehältnissen eine geringere Gaspermeabilität auf, was den Kontakt mit Luftsauerstoff reduziert. Bei der Nutzung von Kunststoffgebinden ist zur Wahrung der chemischen Stabilität auf eine Minimierung des Luftanteils im Flascheninneren zu achten. Eine Lagerung bei niedrigen Temperaturen (Kühl- oder Gefrierschrank) verlangsamt die kinetischen Abbauprozesse der Inhaltsstoffe. Aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit von Kühlgeräten sind nikotinhaltige Produkte dort zwingend in verschlossenen, für Kinder unzugänglichen Sicherheitsbehältnissen oder in erhöhten, gesicherten Fachbereichen aufzubewahren. Die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Unfällen obliegt der Sorgfaltspflicht des Verwenders.

 

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Abendzeitung München: E-Zigarette weit weniger schädlich als Zigarette

E-Zigarette und Tabakzigarette vor schwarzem Hintergrund

In der Abendzeitung München erschien ein Artikel, der sich mit der E-Zigarette und den Aspekten eines Wechsels von Tabakprodukten zu elektrischen Verdampfern auseinandersetzt. Der Beitrag behandelt die technischen Unterschiede zwischen Verbrennungs- und Verdampfungsprozessen. Das Medium thematisiert dabei die Zusammensetzung von Liquids sowie den Aufbau entsprechender Geräte.

  • Informationen zu Rückständen
  • Thematisierung der Nutzungsänderung
  • Technische Funktionsweise
  • Darstellung von Betriebskosten
  • Handhabung beim Befüllen
  • Wissenschaftliche Betrachtung der Inhalation

Die Abendzeitung München führt an, dass im öffentlichen Diskurs verschiedene Annahmen zur E-Zigarette existieren, darunter der sogenannte Gateway-Effekt, zu dem das Blatt eine eigene Einordnung vornimmt.

Technische Unterschiede: Verdampfen und Rauchen

Im Artikel wird der Prozess der Erhitzung von Flüssigkeiten dem Verbrennen von Tabak gegenübergestellt. Während bei Tabakprodukten Rauch durch Verbrennung entsteht, basiert die Nutzung einer E-Zigarette auf der Erzeugung von Dampf aus einem Liquid. Laut dem Bericht entstehen hierbei keine Asche und kein typischer Rauchgeruch. In unserem Informationsbereich finden Sie eine Zusammenstellung technischer Daten und Zusammenfassungen von Studien zu diesem Thema.

Vergleich Inhaltsstoffe

Einordnung des Gateway-Effekts

Die Abendzeitung München befasst sich mit der Fragestellung, ob die Nutzung von E-Zigaretten den Einstieg in den Nikotinkonsum bei Nichtrauchern beeinflusst. Der Artikel verweist hierzu auf verschiedene Publikationen. Zudem wird die Bedeutung von Fachinformationen vor einem Erwerb betont, da das Angebot an technischen Systemen unterschiedliche Spezifikationen aufweist. Hinweise zu Standorten für eine sachliche Information finden Sie in unserem Verzeichnis.

Betrachtung der Emissionen

Der Bericht nimmt Bezug auf Publikationen wie die der britischen Cancer Research UK. Diese Untersuchungen analysieren toxikologische Werte bei der Nutzung verschiedener Produkte. Im Fokus stehen dabei Stoffe, die bei Verbrennungsprozessen entstehen, wie Kohlenmonoxid. Bei der Nutzung von Liquids ist die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe sowie das Vorhandensein oder Fehlen von Nikotin ein technisches Merkmal. Liquids bestehen im Wesentlichen aus Propylenglykol (PG), pflanzlichem Glycerin (VG) und Aromastoffen.

Merkmal Tabakzigarette E-Zigarette
Prozess Verbrennung Verdampfung
Rückstände Asche Keine
Inhaltsstoffe Tabak, Zusatzstoffe PG, VG, Aromen

Detaillierte Analysen und Übersetzer wissenschaftlicher Texte können auf internationalen Portalen wie dem British Journal of Industrial Medicine eingesehen werden.

Technische Aspekte und rechtliche Rahmenbedingungen

Abschließend behandelt das Magazin rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung im öffentlichen Raum sowie technische Sicherheitsaspekte der Geräte. Hierzu zählen:

  • Mischbarkeit von Basiskomponenten
  • Kostenstruktur bei der Nutzung
  • Technische Merkmale der Systeme
  • Handhabung beim Umstieg
  • Wissenschaftlicher Sachstand zur Nutzungsänderung

Der Artikel der Abendzeitung München bietet eine Übersicht über diese Sachthemen aus journalistischer Sicht.

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Titelbild: Tanja Esser | Fotolia #122540430

Untersuchung von Aromastoffen in E-Liquids: Inhaltsstoffe und wissenschaftlicher Sachstand

Seit der Einführung von E-Zigaretten werden Liquids in verschiedenen Varianten angeboten – darunter Richtungen wie Heidelbeere, Schokolade, Erdbeere sowie Tabak- oder Waldmeisteraromen. In der Produktion werden primär Aromen eingesetzt, die auch in der Lebensmittelindustrie Verwendung finden. Die Diskussion um die Inhalation dieser Stoffe fokussiert sich häufig auf die thermische Stabilität und potenzielle Abbauprodukte.

Liquids und deren Inhaltsstoffe stehen regelmäßig im Fokus wissenschaftlicher Untersuchungen. Dabei bestehen grundlegende Unterschiede zwischen den Inhaltsstoffen einer Tabakzigarette und den Komponenten eines E-Liquids. Während die Tabakzigarette auf der Verbrennung von Pflanzenmaterial basiert, erfolgt bei der E-Zigarette eine elektrische Erhitzung einer Flüssigkeit. Die Forschung zu Inhaltsstoffen wie Diacetyl hat dazu geführt, dass dieser Stoff in der europäischen Liquid-Produktion weitestgehend vermieden wird (Studie zur Analyse von Diacetyl und Acetylpropionyl).

Wissenschaftlicher Sachstand zu Aromastoffen

Fachpublikationen wie „Tobacco Control“ befassen sich mit der Festlegung von Richtwerten für Aromazusätze in Liquids. In der öffentlichen Debatte wird oft die Informationspflicht über Inhaltsstoffe thematisiert. Es ist festzuhalten, dass die wissenschaftliche Datenlage zur langfristigen Inhalation bestimmter Aromen kontinuierlich erweitert wird. Informationen zur Rolle der E-Zigarette in der Tabakprävention werden unter anderem von der Deutschen Ärztezeitung diskutiert. Auch Untersuchungen zum sogenannten „Gateway-Effekt“ kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der Relevanz für Nichtraucher. Infografik Gateway Effekt

Ein häufig genannter Stoff ist Benzaldehyd. Einige Publikationen diskutieren Richtwerte von 60 Milligramm pro Tag. Benzaldehyd ist ein Bestandteil, der beispielsweise auch in Bittermandelöl vorkommt. Die wissenschaftliche Bewertung der Inhalation unterscheidet sich hierbei von der oralen Aufnahme in Lebensmitteln. Ein weiterer diskutierter Stoff ist Diacetyl, der in Tabakzigaretten in deutlich höheren Konzentrationen (ca. 301 bis 433 µg) nachgewiesen wurde als in den wenigen Liquids, die diesen Stoff überhaupt enthalten. Ein Großteil der im Fachhandel erhältlichen Liquids ist frei von Diacetyl.

Die TPD2-Regulierung schreibt umfassende Informations- und Hinweispflichten auf den Verpackungen vor. Die Forschung zeigt, dass hohe Konzentrationen bestimmter Stoffe Reizungen hervorrufen können, was jedoch von einer Klassifizierung als krebserregend abzugrenzen ist. Grundsätzlich richtet sich das Angebot von E-Zigaretten an erwachsene Raucher als Alternative zum Tabakkonsum. Personen, die bisher keine Tabakprodukte konsumieren, wird von der Nutzung abgeraten.

Analyse von Benzaldehyd und Inhaltsstoffen

Wissenschaftliche Untersuchungen analysieren die Menge an Benzaldehyd und Vanillin, die bei der Verdampfung aufgenommen werden kann. Die Messwerte variieren stark je nach verwendetem Liquid und den technischen Einstellungen des Geräts. Die These, dass Aromastoffe bei hohen Temperaturen potenziell schädliche Beiprodukte bilden könnten, ist Gegenstand aktueller Forschung. Stichproben zeigen hierbei eine große Varianz innerhalb des Marktes.

Inhaltsstoffe von Liquids im Vergleich

Liquids bestehen primär aus Propylenglycol (PG), pflanzlichem Glycerin (VG), Wasser, Nikotin und Aromen. Im Vergleich zur Tabakzigarette entfallen beim Dampfen die Verbrennungsprodukte des Tabaks. Eine detaillierte Tabelle zu den Inhaltsstoffen verdeutlicht die unterschiedliche chemische Zusammensetzung.

InhaltsstoffTabakzigaretteLiquids
NikotinJaNein
TeerJaNein
Schwermetalle (Quecksilber etc.)JaNein
NitrosamineJaGeringfügig (nur in wenigen Liquids)
NickelJaNein - aber durch den Heizdraht im Verdampfer kann es Rückstände geben
HydrazinJaNein
VinylchloridJaNein
BenzolJaNein
BenzyprenJaNein
Polonium 210JaNein
S-MethylcholanthrenJaNein
FurfuralJaNein
HydrochinonJaNein
PhenoleJaNein
KresolJaNein
ArsenverbindungenJaNein
Plutonium* JaNein
ThoriumJaNein
DibenzanthrazenJaNein
BenzofluranthrenJaNein
DibenzpyrenJaNein
BenzanthrazenJaNein
ChrysenJaNein
DioxineJaNein
IndenopyrenJaNein
BenzphenanthrenJaNein
Methylbenzopyren JaNein
MethylchrysenJaNein
7H-DibenzcarbazolJaNein
DimethylnitrosaminJaNein
N-NitrosodimetylaminJaNein
4-AminobiphenylJaNein
BetanaphtylamideJaNein
FormaldehydJa (etwa 100µg - rund 16mal mehr als in Liquids)> 6µg
Anilin JaNein
BleiJaNein
CadmiumchloridJaNein
AkroleinJaNein
KohlenmonoxidJaNein
ToluolJaNein
AcetaldehydJa (etwa 1300µg - rund 86mal mehr als in Liquids )> 15µg
BlausäureJaNein
CyanidJaNein
ZinkJaNein
PyridinJaNein
AmmoniakJaNein
StickoxideJaNein
ChinolinJaNein
4-1-1 Butanon JaNein
PetroleumJaNein
N-Ethyl-N-Methylnitrosamin JaNein
N-DiethylnitrosaminJaNein
N-Dimethylnitrosamin JaNein
1,2-Propandiol (1,2-PG)** JaJa
Glycerin (oder VG, E 422)**JaJa

Datenquelle: ezigarette-magazin.de
*Informationen zu Rückständen in Tabakprodukten finden sich in entsprechenden toxikologischen Berichten.
**PG und VG dienen in beiden Produktgruppen als Feuchthaltemittel, in der E-Zigarette bilden sie die Basis für die Aerosolerzeugung.

Aromen für Liquids sind Lebensmittelzusatzstoffe, die nach ihrer Herkunft differenziert werden:

  • Natürliche Aromastoffe: Gewonnen aus pflanzlichen oder tierischen Ausgangsstoffen durch physikalische Verfahren.
  • Naturidentische Aromastoffe: Chemisch synthetisierte Stoffe, die molekular identisch mit natürlichen Vorbildern sind.
  • Künstliche Aromastoffe: Im Labor entwickelte Stoffe ohne direktes natürliches Pendant; sie zeichnen sich oft durch eine hohe Reinheit und geringe Anzahl an Nebenkomponenten aus.

Die Anzahl der Inhaltsstoffe ist kein direkter Indikator für die gesundheitliche Bewertung. Nutzer, die maximale Transparenz über die Zusammensetzung wünschen, nutzen häufig die Möglichkeit, ihr Liquid selbst zu mischen. Informationen hierzu finden sich in diesem Fachartikel.

Häufige Aromakomponenten

  • Benzaldehyd
  • Diacetyl (in der EU-Produktion weitestgehend substituiert)
  • Tetramethylpyrazine
  • Apfelsäure
  • Vanillin
Zusammenfassung des Sachstands

Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine pauschale Einstufung von Liquid-Aromen als krebserregend wissenschaftlich nicht belegt. Dennoch können bei empfindlichen Personen Reizungen der Atemwege auftreten. In der gesundheitlichen Bewertung ist stets der Vergleich zur Tabakzigarette und dem dort stattfindenden Verbrennungsprozess relevant.

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TPD2: Menthol-Verbot auf der Kippe

Im Rahmen der regulatorischen Vorgaben der TPD2 wurde die Verwendung von Menthol als Inhaltsstoff in der EU thematisiert. Aktuell wird die entsprechende Rechtslage auf nationaler Ebene erörtert. Informationen zum Umfang der Regulierungen und zur Debatte im Bundesrat finden Sie im folgenden Abschnitt.

Regulierungen zu Menthol in Tabakerzeugnissen und Liquids

Im Jahr 2014 wurden auf Ebene der Europäischen Union aktualisierte Tabakrichtlinien beschlossen, die Bestimmungen zu Menthol als Inhaltsstoff enthalten. Diese Regelungen betreffen im Rahmen der gesetzlichen Systematik auch Liquids für E-Zigaretten. Details zu den betroffenen Inhaltsstoffen sind im Entwurf der Tabakerzeugnisverordnung aufgeführt. Die Liste umfasst Stoffe wie Vitamine, Koffein oder Taurin sowie spezifische Bestimmungen zu Menthol.

Die Richtlinien dienen dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ziel ist es, die Eigenschaften von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten durch Inhaltsstoffe nicht zu verändern. E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids fallen unter diese Bestimmungen, da sie im Tabakerzeugnisgesetz als verwandte Erzeugnisse definiert sind. Die Branche thematisiert hierbei die Differenzierung zwischen Tabakprodukten und tabakfreien Liquids sowie die Auswirkungen auf das Sortiment unabhängig vom Nikotingehalt.

Hintergrund der Regulierung von Menthol ist die Annahme, dass Aromen die Wahrnehmung des Konsums beeinflussen können. Bei Tabakzigaretten kann Menthol den Eigengeschmack des Tabaks verändern und Auswirkungen auf das Inhalationsverhalten haben. Die wissenschaftliche und politische Untersuchung befasst sich damit, inwieweit diese Effekte auf nikotinhaltige oder nikotinfreie Liquids übertragbar sind und welche Grenzwerte für die Inhaltsstoffe sachgerecht erscheinen.

Beratungen im Bundesrat zur Tabakerzeugnisverordnung

Bundesrat Sitzungsgebäude

In einer Sitzung vom 12.05.2017 befasste sich der Bundesrat mit der nationalen Umsetzung der TPD2-Vorgaben. Gegenstand der Debatte war unter anderem die Liste der untersagten Inhaltsstoffe. Im Fokus stand dabei die Festlegung von Höchstmengen für Menthol anstelle eines vollständigen Verbots. Gemäß Art. 80 Abs. 2 des Grundgesetzes ist die Zustimmung des Bundesrates für die 2. Änderungsverordnung zur Tabakerzeugnis-Verordnung erforderlich.

Die vorgeschlagene Festlegung von Grenzwerten stützt sich auf die Einschätzung, dass eine Maskierung reizender Stoffe bei E-Zigaretten anders zu bewerten sei als bei herkömmlichen Tabakprodukten. Zudem wurde angeführt, dass klare regulatorische Vorgaben für Inhaltsstoffe die Transparenz für Verbraucher erhöhen und die Nutzung nicht deklarierter Ersatzstoffe vermeiden können.

Weitere Entwicklung

Die Entscheidung über die konkrete Festlegung von Grenzwerten für Menthol in Liquids steht derzeit aus. Der Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens wird die Rahmenbedingungen für die Zusammensetzung künftiger Produkte definieren.

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Husten, Jucken & Kratzen beim Dampfen – was nun?

Beim ersten Gebrauch einer E-Zigarette kann es zu einem Hustenreiz oder einem Kratzgefühl im Hals kommen. Dieses Phänomen wird von Personen beobachtet, die zuvor herkömmliche Tabakzigaretten konsumiert haben und den Wechsel auf elektrische Geräte vollziehen. Solche Reaktionen treten häufig bei der ersten Nutzung auf. Die Deutsche Ärzteschaft hat sich in Publikationen mit der Rolle von E-Zigaretten im Kontext der Tabakentwöhnung auseinandergesetzt.

Was können die Ursachen des Hustens beim Dampfen sein?

Statistische Erhebungen deuten darauf hin, dass bei der ersten Nutzung von E-Zigaretten Reaktionen wie Hustenreiz auftreten können. Diese Symptome sind oft auf die Gewöhnungsphase zurückzuführen. Da E-Zigaretten mit unterschiedlichen technischen Einstellungen sowie verschiedenen Zusammensetzungen der Flüssigkeiten (Verhältnis von Propylenglykol, pflanzlichem Glycerin und Nikotingehalt) betrieben werden, reagiert der Organismus individuell auf die Inhalation. Auch die gewählte Leistung des Gerätes sowie die Zugtechnik beeinflussen die Dampfmenge und das Gefühl im Rachenraum. Technische Faktoren wie der Widerstand des Verdampferkopfes sowie die physikalische Beschaffenheit der Flüssigkeit spielen hierbei eine Rolle.

E-Zigaretten sind technisch für unterschiedliche Inhalationsmethoden konstruiert. Es wird zwischen der indirekten Inhalation (Mund-zu-Lunge) und der direkten Lungeninhalation unterschieden. Die physikalische Wirkung des Aerosols auf die Schleimhäute hängt von der gewählten Inhalationsart sowie der Zusammensetzung des verwendeten Liquids ab. Bei einer hohen Nikotinkonzentration führt die direkte Lungeninhalation zu einer physikalisch gesteigerten Nikotinaufnahme pro Inhalationsvorgang. Die technischen Parameter der Geräte, wie der Zugwiderstand und die Leistungsabgabe, sind auf die jeweilige Inhalationsmethode ausgelegt. Die Inhalationstechnik beeinflusst die Wahrnehmung des Aerosols im Rachenraum.

Husten & Juckreiz nur temporäre Nebenwirkungen beim Dampfen

In der Fachliteratur werden Begleiterscheinungen bei der Verwendung von E-Zigaretten thematisiert. Ein Teil der Konsumenten weist eine Sensitivität gegenüber Propylenglykol (PG) auf, wobei die Prävalenz klinischer Allergien gegen diesen Stoff statistisch geringer ausfällt. Neben den Hauptbestandteilen können technisch bedingte Inhaltsstoffe oder Nebenprodukte der Aerosolbildung Einfluss auf die Atemwege haben. Beobachtungen zeigen, dass physische Reaktionen wie Hustenreiz häufig zu Beginn der Nutzung auftreten können. Langzeitstudien zu den physiologischen Mechanismen dieser Prozesse liegen derzeit nicht in abschließender Form vor. Die Reaktion des Organismus auf die regelmäßige Inhalation von Aerosolen ist Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen.

Warum lässt das Husten & Kratzen nach?

Kein Betäubungsmittel gegen Husteinreiz

Wissenschaftliche Diskurse befassen sich mit der Zusammensetzung von Tabakrauch und dessen Wirkung auf die Atemwege. Es existieren Thesen, wonach bestimmte Inhaltsstoffe bei der Verbrennung von Tabak Einfluss auf das Inhalationsverhalten haben können. Im Gegensatz zur Verbrennung organischer Stoffe findet bei E-Zigaretten eine Verdampfung von Flüssigkeiten statt. Die Zusammensetzung dieser Flüssigkeiten unterscheidet sich in den physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbrennungsprodukten. Das Auftreten eines Hustenreizes bei der Nutzung von E-Zigaretten wird in der Fachliteratur im Kontext dieser unterschiedlichen stofflichen Zusammensetzungen untersucht.

Die Zugtechnik

Bei der Nutzung von E-Zigaretten werden verschiedene Inhalationstechniken unterschieden. Eine Methode ist die indirekte Inhalation, oft als Backenzug bezeichnet. Hierbei wird das Aerosol zunächst in den Mundraum gesaugt und anschließend in die Lunge weitergeleitet. Im Gegensatz dazu steht die direkte Lungeninhalation. Die gewählte Technik beeinflusst die physikalische Einwirkung des Aerosols auf die Schleimhäute. Statistische Erhebungen unter Nutzern zeigen, dass die Art der Inhalation mit der Wahrnehmung von Reizungen im Rachenraum korrelieren kann. In Umfragen gaben etwa 30 % der Teilnehmer an, dass die Anwendung der indirekten Inhalationstechnik Einfluss auf das Empfinden beim Konsum hat.

Die Flimmerhaare kommen zurück

Rauchen beeinflusst die Funktion der Flimmerhaare (Zilien) in den Atemwegen. In der medizinischen Fachliteratur wird beschrieben, dass sich diese Strukturen bei einer Reduktion des Tabakkonsums regenerieren können, was häufig mit einem verstärkten Hustenreiz einhergeht. Dieser physiologische Prozess tritt unabhängig von der Art der gewählten Tabakalternative auf. Studien untersuchen den Zusammenhang zwischen der Regeneration der Atemwege und den Reaktionen bei der Nutzung von E-Zigaretten. Statistiken zeigen, dass physische Reaktionen wie Hustenreiz im zeitlichen Verlauf der Nutzung variieren können.

Der Throat Hit

Die Zusammensetzung von Liquids und deren Nikotingehalt beeinflussen die physikalische Wahrnehmung während der Inhalation. Nikotin ist ein Faktor, der die Intensität des Gefühls im Rachenraum (Reizwirkung) bestimmt. Bei der Verwendung nikotinfreier Flüssigkeiten verringert sich diese Reizwirkung signifikant. Technische Unterschiede zwischen verschiedenen Gerätetypen, wie beispielsweise Sub-Ohm-Systemen, führen zu einer variierenden Dampfmenge und somit zu einer unterschiedlichen Aufnahme von Inhaltsstoffen pro Inhalationsvorgang. Die Effizienz der Nikotinabgabe ist von der Bauweise des Verdampfers und der gewählten Leistungseinstellung abhängig. Technische Spezifikationen und voreingestellte Parameter können die Konsistenz der Aerosolproduktion beeinflussen. Eine Reduktion der Nikotinkonzentration im Liquid kann die Intensität von Begleiterscheinungen wie Hustenreiz mindern.

Der Wasserhaushalt

Die Hauptbestandteile von Liquids, Propylenglykol (PG) und pflanzliches Glycerin (VG), besitzen hygroskopische Eigenschaften. Diese Inhaltsstoffe binden Feuchtigkeit, was die Konsistenz und das Volumen des entstehenden Aerosols beeinflusst. Durch diesen physikalischen Prozess kann der Inhalation des Aerosols Feuchtigkeit aus den Schleimhäuten im Mund- und Rachenraum entzogen werden. Dies kann unter Umständen zu einem Trockenheitsgefühl oder lokalen Irritationen führen.

Übersicht: was kann man dagegen tun?

  • Geduldig sein: Beim Gebrauch von E-Zigaretten können physische Reaktionen wie Hustenreiz oder Irritationen im Rachenraum auftreten. In der Fachliteratur werden hierfür verschiedene Ursachen angeführt. Dazu gehört die stoffliche Zusammensetzung von Aerosolen im Vergleich zu Verbrennungsprodukten sowie die Regeneration der Flimmerhaare (Zilien) in den Atemwegen bei veränderter Inhalation. Auch die physikalischen Parameter der Inhalationstechnik beeinflussen die Wahrnehmung des Aerosols. Beobachtungen zeigen, dass diese Reaktionen insbesondere in der ersten Phase der Nutzung vorkommen können.
  • Zugtechnik: Bei der Verwendung ist darauf zu achten, dass die Zugtechnik auf den Widerstand des installierten Verdampferkopfes abgestimmt ist.
  • Spannung und / oder Leistung reduzieren: Die Höhe der eingestellten Leistung sowie der gewählte Widerstand des Verdampferkopfes beeinflussen die Menge des emittierten Aerosols. Einige Menschen reagieren auf zu große Mengen mit einem Jucken im Hals, das sich auch zum Hustenreiz entwickeln kann.
  • PG- oder VG-Anteil prüfen: Es gibt Menschen, wenn auch wenige, die sind allergisch gegen PG oder VG. Hier muss also die Wahl des Liquids angepasst werden. Es gibt nämlich Liquids, die entweder nur aus VG bzw. PG bestehen, oder deren PG / VG Anteil im Verhältnis sehr gering ist.
  • Geringerer Nikotingehalt: Auch ein geringerer Nikotingehalt des Liquids kann einen gegebenenfalls auftretenden Hustenreiz reduzieren.
  • Viel Wasser trinken: Propylenglycol (PG) und pflanzliches Glycerin (VG) sind hygroskopische Stoffe. Diese binden Feuchtigkeit im Mund- und Rachenraum. Dies kann bei der Anwendung zu einem Trockenheitsgefühl oder Hustenreiz führen. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr wird empfohlen. Die hygroskopische Eigenschaft von PG und VG ist für die physikalische Dampfbildung und den Transport der Inhaltsstoffe erforderlich.
  • Hardware und / oder Verdampfer erneuern: Ein Hustenreiz kann durch die Verwendung technischer Komponenten außerhalb ihrer Spezifikationen verursacht werden. Die Abstimmung der Leistungseinstellung (Watt) auf den Widerstand des Verdampferkopfs (Ohm) ist für die korrekte Verdampfung der Flüssigkeit notwendig. Bei Verschleiß oder Fehlfunktion der Hardware ist eine Überprüfung der technischen Parameter sowie der Austausch von Verschleißteilen gemäß den Herstellerangaben erforderlich. Siehe hierzu auch: Häufige Probleme und Anwendungsfehler bei E-Zigaretten.
  • Liquids testen & wechseln: Nicht nur der PG- oder VG-Anteil ist entscheidend, sondern auch das verwendete Aroma. Einige Aromen können bei bestimmten Personen Husten auslösen. Testen Sie ein anderes Aroma oder wechseln Sie die Marke des Liquids, falls Sie fortlaufend unter Husten und Juckreiz leiden.

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Risiken durchs Dampfen – was stimmt wirklich?

Die öffentliche Diskussion über E-Zigaretten und Liquids ist seit Markteinführung von verschiedenen Standpunkten geprägt. Neben offiziellen Statements internationaler Institutionen wie der WHO werden regelmäßig wissenschaftliche Untersuchungen veröffentlicht, die sich mit der Zusammensetzung des Dampfes und dem Nutzerverhalten auseinandersetzen. Ziel dieser Veröffentlichungen ist die Bereitstellung von Daten zur technischen Einordnung der Produkte.

An der University of Victoria in British Columbia, Kanada, wurde eine Metastudie durchgeführt, die folgende Aspekte untersuchte:

  • Unterschiede in den Risikoprofilen von Tabak- und E-Zigaretten
  • Untersuchung des Nutzerverhaltens hinsichtlich einer möglichen Gateway-Wirkung
  • Beobachtungen zur Nutzungsänderung bei Konsumenten von Tabakprodukten

Die Metastudie wertete über 170 wissenschaftliche Artikel aus. Ein zentraler Punkt der Untersuchung war die Fragestellung, ob die Nutzung von E-Zigaretten den Konsum herkömmlicher Tabakprodukte beeinflusst oder fördert. InnoCigs informiert regelmäßig über den Stand solcher internationalen Publikationen und unterstützt Projekte zur sachlichen Aufklärung, wie beispielsweise Dokumentarfilme, die sich mit der Kontroverse zwischen verschiedenen Branchen befassen.

Inhaltliche Schwerpunkte der kanadischen Untersuchung

Unter dem Titel „Clearing The Air“ befassten sich die Forscher mit der Luftqualität bei der Nutzung von E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten. Die Daten der Studie deuten darauf hin, dass die Inhaltsstoffe im Dampf im Vergleich zum Rauch einer Tabakverbrennung quantitativ anders zusammengesetzt sind. Ergänzend dazu liegen Daten aus Großbritannien vor, die durch die Organisation ASH (Action on Smoking and Health) veröffentlicht wurden und die Anzahl der Nutzer von E-Zigaretten im Verhältnis zur allgemeinen Raucherquote erfassen.

Die Forscherin Marjorie MacDonald thematisierte in diesem Zusammenhang die Relevanz von Sachinformationen für verschiedene Nutzergruppen. Diese Ergebnisse werden oft in Bezug zu anderen nationalen Untersuchungen gesetzt, wie etwa Arbeiten des Instituts für Suchtforschung Frankfurt (ISFF), die sich ebenfalls mit der Fragestellung der Nutzungsänderung beschäftigen.

Technische Analyse: Dampf und Inhaltsstoffe

Ein technischer Schwerpunkt der Forschung liegt auf dem Wegfall des Verbrennungsprozesses bei der E-Zigarette. Da hierbei kein Tabak verbrannt wird, entstehen keine Verbrennungsrückstände wie Teer oder Kohlenmonoxid. Die Studien vergleichen die Anzahl potenziell schädlicher Stoffe im Dampf (ca. 18 Substanzen) mit denen im Tabakrauch (ca. 79 Substanzen). Auch die Verflüchtigungszeit in der Umgebungsluft ist ein technisches Unterscheidungsmerkmal, wobei für Liquid-Dampf deutlich kürzere Zeiträume als für Tabakrauch gemessen wurden.

Wissenschaftliche Einordnung zur Nutzungsänderung

Weitere Untersuchungen, wie die der irischen Health Information and Quality Authority (HIQA), beschäftigen sich mit der Effektivität von E-Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen Nikotinersatzprodukten. In Irland nutzen laut Behördenangaben rund 29 Prozent der Konsumenten E-Zigaretten als Alternative zum Tabakgenuss. Diese Daten werden in der politischen Diskussion als Referenzwerte für die Bewertung der Elektro-Zigarette herangezogen.

Informationen zu weiteren Untersuchungen und eine Einordnung technischer Merkmale finden Sie in unserem Informationsbereich.

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Sachinformationen zum Thema Passivdampfen bei E-Zigaretten

e-Zigarette und zerbrochene Tabakzigarette

Im Zuge der Regulierung von E-Zigaretten durch die Tabakerzeugnisrichtlinie wird auch die Exposition Dritter gegenüber Emissionen (Passivdampfen) thematisiert. Verschiedene Medien setzen diesen Prozess teilweise mit dem Passivrauchen von Tabakzigaretten gleich. Die Kommission für Innenraumlufthygiene (IRK) empfahl in der Vergangenheit, E-Zigaretten in den Nichtraucherschutz einzubeziehen und die Nutzung in geschlossenen Räumen zu regulieren. Es existieren jedoch unterschiedliche wissenschaftliche Positionen zur Zusammensetzung und potenziellen Wirkung des emittierten Aerosols. InnoCigs fasst nachfolgend vorliegende Daten und Aussagen sachlich zusammen.

IRK über den Passiv-Dampf der E-Zigarette

“Freisetzungsprozesse wie bei der glimmenden Tabakzigarette über den Nebenstromrauch sind bei der elektronischen Zigarette zu vernachlässigen. Das Aerosol wird nur dann gebildet, wenn der Konsument die E-Zigarette durch Saugen oder Tastendruck aktiviert. Die Substanzen aus dem Liquid gelangen daher nur über das Exhalat (die ausgeatmete Luft) des Konsumenten in die Raumluft.” – IRK

Die IRK führt hierzu aus, dass bei E-Zigaretten – im Gegensatz zu Tabakzigaretten – keine Emissionen durch einen Nebenstrom entstehen. Ein Aerosol wird demnach nur während der aktiven Nutzung erzeugt und als Exhalat an die Raumluft abgegeben. Technisch unterscheidet sich dieser Vorgang von der kontinuierlichen Verbrennung einer Tabakzigarette, bei der auch zwischen den Zügen Rauch emittiert wird.Zudem untersuchte die irische „Health Information and Quality Authority“ (Hiqa) die Emissionen. In dem Bericht wurde festgestellt, dass die Nikotinkonzentration im Exhalat von E-Zigaretten-Aerosolen messbar geringer ausfiel als bei Tabakrauch. Die umfassende Untersuchung der Hiqa ist online verfügbar. Ergänzende Informationen zur Differenzierung zwischen Tabakrauch und Aerosolen finden sich zudem in einem Artikel im Deutschen Ärzteblatt von Dr. Ute Mons (ehem. DKFZ).

“Aus dem in der Atemluft übersättigten Propylenglykol bilden sich feine und ultrafeine Flüssigkeitspartikel (Aerosole), deren Größenverteilung und Anzahlkonzentrationen denen des Tabakrauchs ähneln. Nach aktuellen Untersuchungsergebnissen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit steigen beim Gebrauch von E-Zigaretten die Raumluftkonzentrationen von feinen (PM2,5) und ultrafeinen Partikeln (UFP) an. Die ultrafeinen Partikel dringen bis in die Alveolen der Lunge ein.” – IRK

Professor Dr. Bernhard Mayer nimmt hierzu in seinem Gutachten sowie in einem Interview mit Liquid News Stellung. Er verweist darauf, dass es sich bei den Partikeln im Aerosol von E-Zigaretten um liquide Tröpfchen handelt, die sich physikalisch anders verhalten als die festen Partikel in Tabakrauch oder Verbrennungsprodukten.

Beeinflusst die E-Zigarette die Qualität der Raumluft?

“Darüber hinaus lag nach zweistündigem E-Zigaretten-Gebrauch Propylenglykol in der Raumluft in einer Konzentration vor, die den vorläufigen Richtwert I (RW I) von 0,07 mg/m3 um etwa das Dreifache überschritt. Aus Gründen der Vorsorge sollte dies vermieden werden. In einem Raum mit intensivem E-Zigarettenkonsum kann die Belastung der Raumluft mit PM2,5 auf Werte ansteigen, wie sie in Gaststätten mit erlaubtem Zigarettenkonsum gemessen werden bzw. wurden.” – IRK

Die Interpretation dieser Messwerte erfordert eine Einordnung in bestehende Richtwerte. Das Umweltbundesamt definiert Richtwerte für die Innenraumlufthygiene. In der zitierten Studie der IRK wurden Belastungswerte unter spezifischen Bedingungen ermittelt (E-Zigarettennutzung durch eine größere Personengruppe in einem geschlossenen Raum). Die dabei gemessenen Konzentrationen von Propylenglykol lagen bei 0,07 mg/m3. Zum Vergleich: Ein Interventionswert wird oft erst bei deutlich höheren Konzentrationen (z. B. 0,7 mg/m3) angesetzt. Die Studie bildete somit ein Szenario mit hoher Nutzungsintensität auf begrenztem Raum ab.

Die E-Zigarette in der Öffentlichkeit

“Klare Regelungen zur Verwendung von E-Zigaretten in öffentlich zugänglichen Innenräumen fehlen aber bislang.” – IRK

Die Gesetzgebung zur E-Zigarette in der Öffentlichkeit ist aktuell nicht bundeseinheitlich im Nichtraucherschutzgesetz verankert. In Bereichen, in denen keine gesetzliche Regelung greift, obliegt die Entscheidung über die Nutzung dem jeweiligen Inhaber des Hausrechts. Dies betrifft beispielsweise Gastronomiebetriebe oder Beförderungsunternehmen, wie etwa Regelungen zu Liquids und E-Zigaretten im Flugzeug.

Gesundheitliche Auswirkungen des Dampfens

“Obwohl sich die Partikel im E-Zigarettenaerosol in ihrer Beschaffenheit von denen aus der Umwelt und auch denen des Tabakrauchs unterscheiden, ist davon auszugehen, dass sie aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung und Morphologie die Gesundheit beeinträchtigen können.” – IRK
 
„Vernebeltes Propylenglykol löst bereits bei kurzfristiger Exposition Augen- und Atemwegsirritationen aus.“ – IRK

Die IRK äußert Vorbehalte hinsichtlich der chemischen Zusammensetzung des Aerosols. Als Beleg werden unter anderem Untersuchungen zu Propylenglykol angeführt, die Reizungen der Atemwege bei Kurzzeitexposition beschreiben. In der wissenschaftlichen Diskussion werden hierzu oft Studien herangezogen, die auf Daten aus der Unterhaltungsindustrie (Nebelmaschinen) basieren. Untersuchungen wie die von Wieslander et al. (2001) oder O’Connell et al. (2015) befassen sich mit den erforderlichen Konzentrationen für solche Effekte und stellen diese in Relation zur Nutzung von E-Zigaretten in Innenräumen. (Quelle: BfTG e.V.)

Vergleich von Aerosolen

“Angestellte in der Unterhaltungsindustrie, die regelmäßig propylenglykolhaltigen Aerosolen wie Theaternebel ausgesetzt sind, leiden aber häufiger an Atemwegsreizungen und Einschränkungen der Lungenfunktion als nicht exponierte Personen.” – IRK

Propylenglykol findet sowohl in Nebelmaschinen als auch in E-Zigaretten Verwendung. Es ist jedoch anzumerken, dass für E-Zigaretten Liquids Propylenglykol in pharmazeutischer Qualität eingesetzt wird. Dieser Stoff ist auch in medizinischen Anwendungen wie Asthmasprays oder Rachensprays enthalten. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat technische Grade von Propylenglykol in bestimmten Kontexten bewertet.

Die E-Zigarette und der Jugendschutz

“Unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen probieren jedoch auch viele bisherige Nichtraucher die E-Zigarette aus.” – IRK

Studien befassen sich regelmäßig mit dem Nutzungsverhalten. Eine vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützte Studie des Zentrums für Interdisziplinäre Suchtforschung (UKE Hamburg) untersuchte diesen Aspekt. Die Daten, die wir auch in unserem Bericht zum Nutzungsverhalten analysieren, deuteten darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der Nutzer zuvor Tabakprodukte konsumierte. Auch das Münchner Institut für Therapieforschung (IFT) stellt Daten zum Durchschnittsalter und Konsumverhalten bereit.

Optik und Haptik

“Die E-Zigarette imitiert in ihrer Handhabung und zumeist auch in ihrer Optik die Tabakzigarette.” – IRK

Informationen zu Funktion & Bestandteilen einer E-Zigarette zeigen, dass die Bauformen variieren. Während frühe Modelle (Cigalikes) der Tabakzigarette optisch ähnelten, weichen moderne Systeme in Formfaktor und technischem Aufbau deutlich von herkömmlichen Tabakprodukten ab.
 
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E-Zigarette & Jugendschutz – Alterssichtprüfung / AVS im Onlinehandel

InnoCigs informiert über die gesetzlichen Regelungen zur Abgabe von E-Zigaretten. Seit April 2016 ist das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas in Kraft. Dieses Gesetz regelt, dass elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter im Versandhandel sowie im stationären Handel nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Der Erwerb und der Konsum sind somit gesetzlich auf Erwachsene beschränkt.

Die Abgabe von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an Personen über 18 Jahren. E-Zigaretten sind als Alternative für erwachsene Konsumenten von Tabakprodukten konzipiert. Der Gesetzgeber reguliert diese Erzeugnisse im Rahmen des Tabakerzeugnisgesetzes, um den Jugendschutz sicherzustellen und klare Rahmenbedingungen für den Handel und Konsum von nikotinhaltigen und nikotinfreien Produkten zu schaffen.

InnoCigs hält die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz strikt ein. Der Verkauf von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern erfolgt ausschließlich an volljährige Personen. (mehr dazu: Umstieg auf die E-Zigarette als Hilfsmittel zum Rauchstop). Diese Produkte sind als Alternative für erwachsene Nutzer von Tabakerzeugnissen vorgesehen. Die Abgabe und der Versand unterliegen den Kontrollmechanismen gemäß dem Jugendschutzgesetz und dem Tabakerzeugnisgesetz, um sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugriff auf diese Erzeugnisse erhalten.

Altersnachweis / AVS im Onlinehandel

Die im Shop angebotenen E-Zigaretten und Nachfüllbehälter sind als Alternative für erwachsene Konsumenten von Tabakerzeugnissen vorgesehen. InnoCigs hält sich bei der Produktbeschreibung und dem Vertrieb strikt an die Vorgaben des Tabakerzeugnisgesetzes. Informationen zu den Inhaltsstoffen und der technischen Handhabung der Geräte finden Sie auf den jeweiligen Produktseiten. Die Einhaltung des Jugendschutzes wird durch eine zweistufige Altersprüfung sichergestellt, um eine Abgabe an Minderjährige auszuschließen.

InnoCigs vertreibt E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ausschließlich an erwachsene Konsumenten. Das Angebot richtet sich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Jugendschutzgesetzes und der Richtlinie 2014/40/EU (TPD2), setzt InnoCigs technische Verfahren zur Altersverifikation ein. Die Abgabe der Produkte erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung der Volljährigkeit. Eine Nutzung durch Kinder und Jugendliche ist gesetzlich ausgeschlossen.

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