Aktueller Stand der Untersuchungen zum Gateway-Effekt

Der Begriff „Gateway-Effekt“ wird im wissenschaftlichen und öffentlichen Diskurs über E-Zigaretten häufig thematisiert. Er beschreibt die Hypothese, dass der Konsum von E-Zigaretten den Einstieg in das Rauchen herkömmlicher Tabakzigaretten fördern könnte, insbesondere bei Jugendlichen. Demgegenüber stehen Untersuchungen, die die E-Zigarette als potenzielle Alternative zur Tabakzigarette betrachten. Hierzu liegen verschiedene Studien und Untersuchungen vor, die sich mit der Rolle der E-Zigarette im Kontext des Tabakkonsums befassen:

Verschiedene Forschungsteams haben diese Fragestellung untersucht. Nach aktuellem Kenntnisstand konnten wissenschaftliche Belege für einen Gateway-Effekt nicht konsistent erbracht werden. Statistische Erhebungen aus den USA deuten auf folgende Ergebnisse hin:

  • Untersuchungen (u. a. der Universitäten von Buffalo & Michigan) konnten keinen kausalen Gateway-Effekt belegen.
  • Ein Großteil der jugendlichen Konsumenten, die E-Zigaretten nutzen, verwendet nikotinfreie Liquids.
  • Wissenschaftler setzen sich kritisch mit der Informationspolitik von Organisationen wie der World Lung Foundation auseinander.
  • In Zeiträumen, in denen die Nutzung von E-Zigaretten zunahm, war teilweise ein Rückgang des Tabakkonsums zu verzeichnen.

„Der nationale Trend unterstützt das Argument, wonach das Dampfen zum Rauchen verführt, in keiner Weise“ – Professor Dr. Lynn Kozlowski, Professor für Gesundheitswesen (Universität Buffalo)

Hinweis: In unserem Informationsbereich finden Sie weitere Informationen zu Studien über E-Zigaretten.

Wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Veröffentlichungen der World Lung Foundation

Die Diskussion wurde maßgeblich durch Veröffentlichungen der World Lung Foundation geprägt. Fachleute untersuchten diese Aussagen auf ihre wissenschaftliche Belastbarkeit. Über soziale Medien verbreitete die Organisation die Ansicht, Studien würden belegen, dass E-Zigaretten den späteren Umstieg auf Tabakprodukte fördern. Medienberichte wie in der Scottish Sun griffen diese Thesen auf („E-Zigaretten animieren Schüler zum Rauchen!“), wobei entsprechende Berichte teilweise nachträglich entfernt wurden.
Forscher der Universität von Buffalo und der Universität von Michigan haben die These des Gateway-Effekts analysiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden in der Fachzeitschrift „Drug and Alcohol Dependence“ veröffentlicht. Verantwortliche Autoren sind Dr. Lynn Kozlowski und Dr. Kenneth Warner, Professor für Gesundheitswesen an der Universität Michigan.
Kritikpunkte an der Argumentationskette der Gateway-Theorie beziehen sich häufig auf methodische Aspekte der zugrunde liegenden Erhebungen. So wies Dr. Michael Siegel von der Boston University School Of Public Health darauf hin, dass teilweise subjektive Einschätzungen Einzelner als Grundlage für allgemeine Warnungen dienten.

Screenshot einer fachlichen Stellungnahme zur Gateway-Thematik / Quelle: twitter.com/mbsiegel


Dr. Warner benannte in seiner Recherche zudem statistische Unregelmäßigkeiten:

  • Die Definition als „Raucher“ erfolgte in manchen Studien bereits nach dem einmaligen Konsum einer Tabakzigarette innerhalb von sechs Monaten.
  • Schlussfolgerungen zum Gateway-Effekt basierten teilweise auf sehr geringen Fallzahlen von Personen ohne vorherige Raucheranamnese.

Dustin Dahlmann, Vorstandsvorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss e.V., äußerte sich dazu wie folgt:

„Wieder einmal haben unabhängige Wissenschaftler bestätigt, was wir schon lange kommunizieren. Einerseits ist es höchst erfreulich, dass immer mehr positive Studien veröffentlicht werden und dass selbst Forscher die Irreführung der Bevölkerung und der Politik öffentlich anprangern; andererseits ist es beschämend, dass die Gegner der E-Zigarette – welche Motive sie auch haben mögen – dennoch immer wieder falsche Behauptungen verbreiten und somit Einfluss auf die Meinungsbildung haben“ – Dustin Dahlmann

Untersuchung der Universität Hamburg zum Gateway-Effekt

Das Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS) veröffentlichte Ergebnisse einer wissenschaftlichen Begleitforschung. Die Studie „Umfrage zu Konsumgewohnheiten und Motive von E-Zigarettenkonsumenten in Deutschland“ liefert Daten zur Nutzung der E-Zigarette im Verhältnis zum Tabakkonsum.
Die folgenden Infografiken visualisieren die Ergebnisse dieser Datenerhebung.

Die Auswertung basiert auf rund 3.300 validierten Datensätzen. Die Ergebnisse setzen sich mit der Annahme eines Gateway-Effekts auseinander.

Ergebnisse der ZIS-Umfrage


Den Daten zufolge gaben 91 % der befragten ehemaligen Raucher an, seit mindestens vier Wochen keine Tabakprodukte mehr konsumiert zu haben. 93 % der Befragten beabsichtigen nicht, in Zukunft wieder Tabakzigaretten zu rauchen.
Bei den 8 % der Personen mit dualem Konsum (E-Zigarette und Tabakzigarette) gaben 96 % an, ihren Tabakkonsum reduziert zu haben; 69 % streben eine vollständige Einstellung des Tabakrauchens an.
Die Gruppe der Neueinsteiger ohne vorherige Raucherfahrung betrug in dieser Erhebung 1 %.

Zusammenfassung der Ergebnisse der Universität Hamburg

Die vorliegenden Daten liefern keine Anhaltspunkte für die Hypothese eines Gateway-Effekts durch E-Zigaretten. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass viele Konsumenten die E-Zigarette für den Umstieg von der Tabakzigarette nutzen. Internationale Untersuchungen stützen die Beobachtung, dass eine signifikante Verleitung zum Tabakrauchen durch E-Zigaretten statistisch nicht belegt ist. In der Hamburger Erhebung waren lediglich 0,12 % der Teilnehmer unter 18 Jahre alt. Davon gaben 0,03 % (eine Person) an, vor der Nutzung der E-Zigarette keine Tabakprodukte konsumiert zu haben.
Die Datenlage legt nahe, dass die E-Zigarette primär von langjährigen Tabakkonsumenten als Alternative wahrgenommen wird. Die Entscheidung für E-Zigaretten ist dabei häufig mit dem Wunsch nach einer Abkehr von Tabakprodukten verbunden.

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Der Tabak-Brexit – 1,5 Millionen Briten rauchfrei dank E-Zigarette

Die britische Organisation ASH (Action on Smoking and Health) hat in einer Befragung Daten zur Nutzung von E-Zigaretten im Vereinigten Königreich erhoben. Die Ergebnisse geben Aufschluss über die statistische Entwicklung der Nutzerzahlen und die Verteilung zwischen verschiedenen Erzeugnissen.

Innerhalb von fünf Jahren stieg die Zahl der Nutzer von E-Zigaretten laut den vorliegenden Daten auf 2,9 Millionen Personen an. Die Untersuchung von ASH zeigt auf, dass etwa 1,5 Millionen dieser Nutzer angeben, keine herkömmlichen Tabakzigaretten mehr zu konsumieren. Statistisch stehen diesen Werten weiterhin 9 Millionen Konsumenten von Tabakprodukten gegenüber.

Statistische Erhebungen zur Wahrnehmung von E-Zigaretten

Ein zentraler Aspekt der britischen Befragung war der Kenntnisstand der Teilnehmer bezüglich der technischen und regulatorischen Unterschiede zwischen E-Zigaretten und Tabakprodukten. Laut ASH gaben 13 Prozent der Befragten an, eine Differenzierung in der Risikobewertung vorzunehmen. Die Organisation thematisiert in diesem Zusammenhang den Informationsstand der Öffentlichkeit und die Auswirkungen gesetzlicher Rahmenbedingungen wie der TPD2.

Die Erhebung befasst sich zudem mit der Frage, inwieweit regulatorische Entwicklungen, beispielsweise im Kontext des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs, die Verfügbarkeit und Einordnung von E-Zigaretten beeinflussen könnten. Im Fokus steht dabei die Vermittlung von Informationen über die Produkteigenschaften.

Vergleichbare Daten wurden 2016 in Deutschland durch TNS Infratest erhoben. Diese Umfrage befasste sich ebenfalls mit dem Informationsstand der Bevölkerung zu E-Zigaretten und den Unterschieden zum herkömmlichen Tabakkonsum. InnoCigs berichtet regelmäßig über aktuelle Studien und statistische Erhebungen im Bereich der E-Zigaretten, um eine sachbezogene Informationsgrundlage zu bieten.

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E-Zigarette Verdampfer richtig reinigen – Anleitung & Tipps

Reinigung der E-Zigarette – technische Hinweise

Die regelmäßige Wartung einer E-Zigarette und des Verdampfers ist für die technische Funktion des Geräts erforderlich. Die Verwendungsdauer der Komponenten wird maßgeblich durch die Nutzungsintensität bestimmt. Je nach Häufigkeit des Gebrauchs sollten die E-Zigarette und die Verschleißteile in technischen Intervallen gereinigt werden. Dies betrifft insbesondere den Verdampfer sowie weitere Bestandteile der E-Zigarette. Durch die Entfernung von Rückständen an Mundstück und Verdampfer (Liquid-Depot) wird die Funktionalität des Geräts unterstützt. Verschleißteile wie Atomizer Heads müssen technisch bedingt in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden. Erforderliches Zubehör ist in unserem Onlineshop verfügbar.

Gründe für die Reinigung des Verdampfers

Beim Betrieb von E-Zigaretten entstehen Rückstände an der Heizwendel. Dies kann nach einem gewissen Zeitraum dazu führen, dass die Leistung des Verdampfers abnimmt oder sich die Geschmacksdarstellung des Liquids verändert. Ein Indikator für eine abnehmende technische Leistung ist eine reduzierte Dampfmenge. In diesem Fall ist eine Reinigung der Elektro-Zigarette und ihrer Komponenten angezeigt.

Die folgende Anleitung enthält sachliche Informationen zur Frequenz und Durchführung der Reinigung von E-Zigaretten und Verdampfern.

Anzeichen für erforderliche Wartung

Die Reinigung sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen. Bei intensiver Nutzung ist eine wöchentliche Wartung der E-Zigarette vorgesehen. Bei seltener Verwendung ist ein Zyklus von vier Wochen ein technischer Richtwert. Weitere Anzeichen für notwendige Pflegemaßnahmen sind Veränderungen in der Geschmacksentfaltung oder Rückstände nach einem Liquidwechsel. In diesen Fällen ist eine sofortige Reinigung zweckmäßig.

Technische Durchführung der Verdampferreinigung

Bei Verschmutzungen oder Rückständen im Verdampfer stehen zwei Optionen zur Verfügung: Der Austausch des Atomizer Heads oder die Reinigung des Clearomizers. Hierzu wird der Clearomizer vom Akku getrennt (Informationen zu Aufbau & Funktion einer E-Zigarette). Eine oberflächliche Reinigung kann durch das Ausblasen des entleerten Verdampfers erfolgen, um lose Rückstände zu entfernen.

  • Eigenschaft: Schnelle Durchführung, das Bauteil ist zeitnah wieder einsetzbar.
  • Eigenschaft: Geringe Reinigungstiefe im Vergleich zur Nassreinigung.

Für eine gründliche Reinigung wird der Clearomizer mit Wasser gespült, um feste Rückstände zu lösen. Wattestäbchen können als Hilfsmittel verwendet werden, um schwer zugängliche Bereiche zu erreichen.

  • Eigenschaft: Hohe Reinigungswirkung für die Bauteile.
  • Eigenschaft: Erfordert Trocknungszeit, während der das Bauteil nicht betriebsbereit ist.

Reinigung weiterer Komponenten

Zusätzlich zum Verdampfer sollten auch die übrigen Komponenten gewartet werden. Mit Ausnahme des Akkuträgers können die Bauteile mit Wasser gereinigt werden. Der Liquid-Tank ist vorab vollständig zu entleeren. Rückstände im Tank lassen sich mit einem Wattestäbchen und anschließendem Spülen mit Wasser entfernen. Hierbei ist der Tank nach dem Befüllen mit Wasser zu schütteln.

Die Gewinde von Verdampfer und Akkuträger sollten regelmäßig mit einem Tuch gereinigt werden, um Kondensat zu entfernen. Dies sichert den elektrischen Kontakt zwischen den Komponenten.

Hinweise zur technischen Nutzung

Um die Verwendungszeit der Komponenten zu steuern, kann der wechselweise Einsatz mehrerer Verdampfermodelle zweckmäßig sein. Die Beschaffenheit der verwendeten Liquids und der Verdampfer selbst hat Einfluss auf die Wartungsintensität. Die Auswahl der Komponenten sollte unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen und der angestrebten Nutzungsdauer erfolgen.

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E-Zigaretten Verdampfer, Akkus & Liquids richtig entsorgen – so geht’s!

E-Zigarette in Aschenbecher und voller Aschenbecher mit Tabakzigaretten im Hintergrund

Die Entsorgung von gebrauchten herkömmlichen Zigaretten erfolgt über den Restmüll. Bei einer E-Zigarette und den zugehörigen Liquids gelten aufgrund der technischen Beschaffenheit andere gesetzliche Vorgaben. Bei der Entsorgung sind spezifische gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Im Folgenden finden Sie notwendige Informationen zur Entsorgung von E-Zigaretten & Zubehör.

Onlineshops für E-Zigaretten und Zubehör in Deutschland unterliegen einer Informationspflicht bezüglich der fachgerechten Entsorgung von Akkus und Altgeräten. Wir kommen dieser Verpflichtung mit der Bereitstellung dieser Informationen nach.

Alte Akkus, Batterien sowie Elektronikgeräte, zu denen E-Zigaretten gehören, müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für die Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten, da diese elektronische Bauteile und Batterien enthalten.

E-Zigaretten und deren Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Eine Fehlentsorgung verstößt gegen die Abfallrahmenrichtlinie sowie das Abfallwirtschaftsgesetz und führt zu Umweltbelastungen. Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich können mit Bußgeldern geahndet werden.

Die gesetzliche Regelung basiert auf folgenden Punkten:

  • In Elektrogeräten enthaltene Stoffe können bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt belasten.
  • Elektrische Geräte enthalten Rohstoffe, die durch Recycling dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden können.

Laut europäischer Gesetzgebung ist die Entsorgung von Elektrogeräten über den Haushaltsmüll untersagt. E-Zigaretten und Akkus können über die kommunalen Rücknahmestellen für Elektronikschrott (z. B. Recyclinghöfe) abgegeben werden.

Informationen zur Entsorgung alter E-Zigaretten

Bild: Fotolia #105297184

Hinweis zur Standortsuche: Über Anwendungen wie die App „eSchrott“ lassen sich Annahmestellen für Elektroschrott sowie Recyclinghöfe in der Umgebung finden. Dort können zudem Angaben zur Art der zu entsorgenden Geräte gemacht werden.

Zusatzinformation: Die Deutsche Post ermöglicht die Entsorgung von privatem Elektroschrott, sofern dieser bestimmte Maße (max. 35 x 25 x 5 cm) und ein Gewicht von 1 kg pro Sendung nicht überschreitet. Handys sowie E-Zigaretten sind für diesen Entsorgungsweg zugelassen; Notebook-Akkus oder Leuchtmittel hingegen nicht.

Weiterer Hinweis: Es ist ratsam, Informationen zur Produktbeschaffenheit (z. B. durch die Originalverpackung) für die Rücknahme bereitzuhalten.

Elektroschrott-Gesetz: 4 Fakten

Entsorgung im öffentlichen Raum ist untersagt. – Bild: Fotolia – #107332868

  1. Rücknahmepflicht: Händler sind seit dem 25. Juli 2016 gesetzlich verpflichtet, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Dies schließt E-Zigaretten mit ein.
  2. Geltungsbereich: Die Pflicht gilt für den stationären Handel ab einer Verkaufsfläche von 400 qm für Elektrogeräte sowie für den Onlinehandel ab einer Versand- und Lagerfläche von 400 qm.
  3. Kleingeräte: Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern (z. B. E-Zigaretten) müssen auch ohne Neukauf eines Gerätes kostenfrei zurückgenommen werden.
  4. Entsorgungspflicht für Verbraucher: Bürger sind gesetzlich verpflichtet, Elektroschrott sachgerecht über die vorgesehenen Stellen zu entsorgen (ElektroG).

Möglichkeiten der Rückgabe

Für die Zuführung zur Wiederverwertung stehen folgende Optionen zur Verfügung:

  1. Nutzung kommunaler Sammelstellen für Elektronikschrott.
  2. Rückgabe in Fachgeschäften vor Ort (InnoCigs Storefinder).
  3. Bei Online-Käufen ist die Rücksendung an den jeweiligen Händler möglich.

Die Entsorgung über diese Wege ist kostenfrei.

Entsorgung von E-Zigaretten Akkus & Batterien

Akkus und Batterien unterliegen dem Batteriegesetz (BattG). Dieses verpflichtet Händler zur Information der Verbraucher.

Die Entsorgung von Akkus und Batterien über den Hausmüll ist gesetzlich untersagt. Händler sind verpflichtet, Altbatterien der von ihnen geführten Art unentgeltlich zurückzunehmen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.

Bitte nutzen Sie für die Entsorgung die kommunalen Sammelstellen oder die Rückgabemöglichkeiten im Handel (z. B. Sammelboxen in Supermärkten). Akkus und Batterien, die bei uns erworben wurden, können nach Gebrauch unentgeltlich an uns zurückgesendet werden (Versand bitte ausreichend frankieren und mit dem Vermerk „Altbatterien“ versehen).

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Single Coil & Dual Coil Wicklung – was sind die Unterschiede?

Elektrisch erhitzte Heizwendel

Die Unterschiede zwischen Single Coil- und Dual Coil-Wicklungen

Eine elektronische Zigarette besteht aus mehreren Komponenten. Ein Bestandteil ist der Verdampferkopf, der auch als „Atomizer Head“ oder „Coil“ bezeichnet wird. In diesem Bauteil befindet sich eine Heizspirale, die das Liquid erhitzt. Verdampferköpfe sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich, beispielsweise mit Single-Coil- oder Dual-Coil-Wicklung. Diese Bezeichnungen beziehen sich auf die Anzahl der im Gehäuse verbauten Heizwendeln.

Die Single Coil Wicklung

Die Bezeichnung „Coil“ steht für die im Verdampfer verbaute Heizwendel bzw. Heizspirale. Diese Komponente wird über den Akkumulator der elektronischen Zigarette mit Energie versorgt und dadurch erwärmt. Der Unterschied zwischen einer Single-Coil-Wicklung und einem Dual-Coil-Verdampfer liegt in der Anzahl, der Dimensionierung und der Gesamtlänge der verwendeten Heizspiralen.

Bei einer Single-Coil-Wicklung ist eine einzelne Heizspirale im Verdampferkopf verbaut. Aufgrund der Bauweise wird eine geringere Menge Liquid im Vergleich zu Systemen mit mehreren Wicklungen erhitzt, was zu einer entsprechend geringeren Dampfmenge führt. Der Widerstand ist bei baugleicher Wicklung höher als bei Dual-Coil-Systemen. Die Steuerung der Leistung erfolgt über die technischen Einstellungen des verwendeten Akkuträgers.

Tipp:

Single-Coil-Verdampferköpfe sind für den Betrieb in einem niedrigeren Leistungsbereich ausgelegt. Das Verdampfen des Liquids erfolgt bei geringerer Energiezufuhr im Vergleich zu Dual-Coil-Systemen. Informationen zur Kompatibilität mit verschiedenen Liquid-Zusammensetzungen sind den jeweiligen technischen Spezifikationen des Herstellers zu entnehmen.

Die Temperaturentwicklung des Dampfes steht in direktem Zusammenhang mit der Oberflächenbeschaffenheit und der Anzahl der Wicklungen im Verdampferkopf. Bei Single-Coil-Systemen erfolgt die Erhitzung an einer einzelnen Heizwendel, was im Vergleich zu Multi-Coil-Systemen zu einer geringeren thermischen Energieabgabe an das Aerosol führt.

Hinweis:

Der Begriff Sweet Spot bezeichnet im Kontext von E-Zigaretten die Kombination aus Leistung und Widerstand, bei der die Temperaturentwicklung zur individuell geeignetsten Wahrnehmung des Aerosols durch den Anwender führt. Die Wahrnehmung der sensorischen Merkmale des Dampfes variiert je nach vorgenommenen Einstellungen und Nutzerpräferenzen.

Eine Dual Coil Wicklung besteht aus zwei parallel geschalteten Heizwiderständen (Coils) innerhalb eines Verdampfers. Im Vergleich zur Single Coil Wicklung verdoppelt sich bei dieser Bauweise die zur Verdampfung genutzte Oberfläche des Heizleiters, was bei gleichbleibender Spannung zu einer Halbierung des Gesamtwiderstands führt:

Die Dual Coil Wicklung

DCC steht für Dual Coil Cartomizer bzw. Clearomizer. Im Gegensatz zu Single Coil Systemen mit einem Heizelement sind bei dieser Bauart zwei Heizwendeln im Verdampferkopf integriert. Durch die Parallelschaltung der beiden Wicklungen vergrößert sich die Gesamtoberfläche des Heizleiters. Dies führt bei identischer Spannung zu einer schnelleren Verdampfung des Liquids und einer Erhöhung der pro Zeitspanne erzeugten Aerosolmenge. Damit verbunden ist eine Veränderung der pro Zug abgegebenen Nikotinmenge, sofern nikotinhaltiges Liquid verwendet wird.

Hinweis:

Unter dem Begriff Throat Hit wird die sensorische Reizung im Rachenraum verstanden, die bei der Inhalation des Aerosols auftritt. Die Ausprägung dieses Effekts wird maßgeblich durch das Aroma, die Nikotinkonzentration des Liquids sowie die eingestellte Leistung der E-Zigarette beeinflusst.

Der Betrieb von Dual Coil Verdampferköpfen geht mit einem erhöhten Energiebedarf einher. Systembedingt liegt die Leistungsaufnahme im Durchschnitt zwischen 10 % und 30 % über der von Single Coil Systemen, was die Nutzungsdauer pro Akkuladung entsprechend reduziert. Zudem führt die größere Verdampfungsfläche zu einem gesteigerten Liquidverbrauch pro Zeiteinheit im Vergleich zu Modellen mit einer einzelnen Heizwendel.

Die Unterschiede zwischen Single-Coil- und Dual-Coil-Systemen

VorteileNachteile
Single Coil- geringer Stromverbrauch
- für neue Dampfer gut geeignet
- Austausch vom Heizwendel leichter
- "throat hit" kaum möglich
-geringere Intensität und Dichte des Dampfes
Dual Coil- Throat hit möglich
- hohe Intensität & Dampfmenge
- größerer "Flash"
- hoher Energieverbrauch
- mehr Liquid wird benötigt

Zusammenfassend unterscheiden sich Single Coil und Dual Coil Wicklungen in ihrem Betriebsverhalten sowie im Ressourcenverbrauch. Aufgrund der geringeren Leistungsaufnahme und des moderaten Aerosolausstoßes werden Single Coil Verdampferköpfe häufig in Geräten mit niedrigerer Ausgangsleistung eingesetzt.

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Bestimmungen für den Transport von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern in Flugzeugen

Man wartet in Abflughalle auf sein Flugzeug und blickt auf das Rollfeld

Bestimmungen für den Transport von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern im Flugzeug
Bei Flugreisen sind spezifische Sicherheitsvorschriften für die Mitnahme von E-Zigaretten und den dazugehörigen Nachfüllbehältern (Liquids) zu beachten. Es existieren regulatorische Vorgaben der Luftfahrtbehörden sowie individuelle Bestimmungen der Fluggesellschaften. In diesem Artikel sind die wesentlichen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Transport zusammengefasst.
Es ist zu berücksichtigen, dass jede Airline zusätzliche Bestimmungen zur Mitnahme festlegen kann. Die folgende Übersicht basiert auf der allgemeinen rechtlichen Situation; vor Reiseantritt sollte die jeweilige Fluggesellschaft kontaktiert werden. Eine Übersicht zu den Bestimmungen großer Airlines findet sich am Ende des Textes. Die Verwendung von E-Zigaretten an Bord ist bei nahezu allen Fluggesellschaften untersagt. Akkubetriebene Geräte müssen im Handgepäck mitgeführt werden und dürfen nicht im aufgegebenen Reisegepäck transportiert werden.
Vorgaben der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation): Seit Juni 2015 ist es Passagieren und Crew-Mitgliedern untersagt, E-Zigaretten und deren Akkumulatoren im aufgegebenen Gepäck (Koffer) zu befördern. Grund hierfür ist die Brandschutzprävention, da eine unbeabsichtigte Aktivierung der Heizspirale im Frachtraum ein Sicherheitsrisiko darstellt. E-Zigaretten sind daher ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
Die Fluggesellschaft Ryanair bietet alternativ rauch- und akkufreie Produkte an, die ohne Dampfentwicklung funktionieren. Hintergrund dieser Regelungen bei verschiedenen Airlines sind die Brandschutzbestimmungen für Lithium-Ionen-Akkus sowie die Vermeidung von Sichtbehinderungen durch Aerosole in der Kabine. Die Mitnahme von Geräten und Flüssigkeiten unterliegt im Handgepäck festen Regeln.

Regelungen für Flüssigkeiten und Geräte im Handgepäck

E-Zigarette und Nachfüllbehälter zur Kontrolle

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Für Nachfüllbehälter (Liquids) im Handgepäck gelten die allgemeinen Sicherheitsvorschriften für Flüssigkeiten im Flugverkehr:

  • Der Transport muss in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Kunststoffbeutel erfolgen.
  • Einzelbehältnisse dürfen ein Volumen von 100 ml pro Flasche nicht überschreiten.
  • Die Gesamtmenge aller Flüssigkeiten im Handgepäck ist auf 1 Liter begrenzt, verteilt auf Behältnisse zu maximal je 100 ml.
  • Der Kunststoffbeutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
  • Die Originalverpackung mit der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe sollte beibehalten werden, um eine eindeutige Identifizierung bei der Kontrolle zu ermöglichen.

Pro Fluggast ist die Mitnahme eines Beutels gestattet. Die zulässige Menge ist damit auf die Kapazität dieses Beutels beschränkt.
Hinweis: Durch Druckunterschiede während des Fluges kann Flüssigkeit aus den Behältnissen austreten. Eine zusätzliche Abdichtung der Gewinde kann diesen Effekt minimieren.

Transport von E-Zigaretten-Hardware

E-Zigaretten müssen im Handgepäck transportiert werden. Da akkubetriebene Geräte ein thermisches Risiko darstellen können, ist der Transport im Frachtraum untersagt. Dies entspricht den Sicherheitsrichtlinien der ICAO zur Vermeidung von Bränden durch Überhitzung oder Kurzschluss.

Technische Checkliste für den Transport

  • Gerät vollständig ausschalten.
  • Verwendung eines Etuis zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen oder unbeabsichtigter Aktivierung.
  • Mitnahme passender Netzstecker und technischer Adapter für das Zielland.
Etui für E-Zigaretten

E-Zigaretten Etui von InnoCigs


Zusammenfassung: An deutschen Flughäfen ist die Mitnahme im Handgepäck unter Einhaltung der genannten Bedingungen zulässig. Es ist jedoch notwendig, sich über die spezifische Gesetzgebung am Zielort zu informieren, da diese insbesondere außerhalb der EU stark variieren kann. In einigen Ländern bestehen Nutzungs- oder Einfuhrverbote für elektronische Zigaretten. Hierzu existieren Übersichtsgrafiken zur weltweiten Rechtslage. Informationen zum Transport in der Bahn sind ebenfalls verfügbar.

Regelungen an Flughäfen

An Flughäfen gelten die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes. Die Verwendung von E-Zigaretten ist in den Terminalgebäuden in der Regel untersagt. Nutzer werden auf gekennzeichnete Raucherbereiche verwiesen. Da eine Differenzierung zwischen verschiedenen Aerosolen und Rauch für das Aufsichtspersonal oft nicht praktikabel ist, werden E-Zigaretten meist analog zu Tabakprodukten behandelt. Ausnahmeregelungen sind direkt beim Flughafenpersonal zu erfragen.

Nutzung an Bord von Flugzeugen

Das Rauchen und Dampfen sowie das Aufladen von Akkumulatoren ist während des Fluges untersagt. Dies dient der Sicherheit (Brandschutz) und der Vermeidung von Störungen anderer Fluggäste. Da Fluggesellschaften das Hausrecht ausüben, können sie individuelle Verbote aussprechen. Informationen hierzu sollten vorab bei der Airline eingeholt oder beim Bordpersonal erfragt werden.

Hinweis: In einigen Ländern gelten strikte Einfuhrbestimmungen für E-Zigaretten und Liquids. Eine Übersicht der Regelungen ist als Orientierungshilfe verfügbar.

Nachfolgend finden sich Auszüge aus den offiziellen Bestimmungen verschiedener Unternehmen:

Besondere Bestimmungen einzelner Airlines

1. KLM „Ihre E-Zigarette oder andere Arten von synthetischen Zigaretten (einschl. Ersatzbatterien) können Sie nur im Handgepäck befördern. Diese dürfen nicht im aufzugebenden Gepäck befördert werden. Das Rauchen von E-Zigaretten an Bord von KLM-Flügen ist jedoch verboten.“

(Quelle: https://www.klm.com/travel/de_de/prepare_for_travel/baggage/restricted_article/index.htm#p5 . 31.05.2017)

2. Condor „Diese dürfen auf allen Flügen mit Condor ausschließlich im Handgepäck oder am Körper des Reisenden mitgeführt werden.“

(Quelle: https://www.condor.com/de/flug-vorbereiten/gepaeck- und-tiere/gefaehrliche-gueter.jsp – 31.05.2017)

3. Lufthansa „Bitte beachten Sie auch, dass bestimmte Gegenstände zwar im Handgepäck nicht aber im aufgegebenen Gepäck erlaubt sind. Diese Gegenstände müssen entfernt werden, wenn das Handgepäck nicht in der Kabine untergebracht werden kann. Dies gilt für Gegenstände wie Sicherheitszündhölzer und Feuerzeuge, Lithium-Metall- bzw. Lithium-Ionen- Ersatzbatterien sowie E- Zigaretten.“

(Quelle: https://www.lufthansa.com/de/de/Gefaehrliche-Gegenstaende – 31.05.2017)

4. Air Berlin: „E-Zigaretten dürfen nur im Handgepäck oder an der Person mitgeführt werden.“

(Quelle: https://www.airberlin.com/de/site/landingpages/baggage_services.php?cat=3)

5. TUIFly: „Feuerzeuge, Streichhölzer und elektronische Zigaretten sind im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.“

(Quelle: https://www.tuifly.com/de/service/bestimmungen_bbb_tuifly.html – 31.05.2017)

6. American Airlines: „Da einige elektronische Zigaretten Lithium-Ionen-Batterien nutzen, ist der Transport im aufgegebenen Gepäck nicht zulässig. Die Mitnahme im Handgepäck ist möglich, die Zigaretten dürfen jedoch an Bord des Flugzeugs nicht benutzt werden. Wir empfehlen die Mitnahme in einer speziellen Transporttasche.“

(Quelle: https://www.americanairlines.de/i18n/travel-info/baggage/baggage.jsp?locale=de_DE – 31.05.2017)

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Übersicht: Foren und Online-Communities für Nutzer von E-Zigaretten

Informationsquellen für Nutzer von E-Zigaretten: Plattformen und Foren
Regulatorische Änderungen wie die TPD2 sowie die technische Entwicklung bei E-Zigaretten führen zu einem erhöhten Informationsbedarf. Um eine Übersicht über neue Produkte sowie technische Spezifikationen zu behalten, nutzen Anwender verschiedene Plattformen, Blogs und Foren mit Informationen zum Dampfen. Nachfolgend sind verschiedene Möglichkeiten aufgeführt, sich über den aktuellen Stand der Technik und rechtliche Rahmenbedingungen zu informieren.

Was ist eine Online-Community im Bereich E-Zigaretten?

Unter einer Community versteht man in diesem Kontext Gruppen von Personen, die sich online über spezifische Themengebiete austauschen und Erfahrungsberichte teilen. Hierfür werden spezialisierte Foren oder soziale Netzwerke wie YouTube genutzt. Innerhalb dieser Plattformen existieren Unterkategorien, die sich mit elektronischen Zigaretten, technischen Modifikationen, gesundheitsrelevanten Aspekten oder sicherheitstechnischen Themen wie dem Umgang mit E-Zigaretten Akkus befassen.

Übersicht über Informationsquellen für E-Zigaretten

Im Internet existieren verschiedene Portale, die sich mit der E-Zigarette auseinandersetzen. Die nachfolgende Auflistung enthält eine Auswahl technischer Informationskanäle und Diskussionsplattformen:

YouTube-Kanäle zum Thema E-Zigaretten

  • Liquidhimmel – Kanal mit Informationen zu Gerätetests, Aromen und dem Umstieg von Tabakzigaretten auf E-Zigaretten.
  • einfachnursteve – Kanal eines langjährigen Nutzers, der seine persönlichen Erfahrungen mit verschiedenen Systemen dokumentiert.
  • Steamshots TV – Nach Kategorien sortierter Kanal mit Berichten zu E-Zigaretten und Informationen über regionale Nutzertreffen (Stammtische).
  • FunTutorials – Kanal, der Informationen zur E-Zigarette in Form eines regelmäßigen Audio- oder Video-Podcasts aufbereitet.
  • Nebelfee – Kanal mit Fokus auf den Bereich Selbstwickel-Verdampfer (Modding) und Anleitungen zur technischen Konfiguration von Geräten.

Blogs über E-Zigaretten

  • Dampfschnuten – Blog, in dem die Autoren regelmäßig über ihre persönlichen Erfahrungen mit unterschiedlichen Produkten berichten.
  • Die Dampferlounge – Blog mit Informationen zu E-Zigaretten und Zubehörteilen sowie praktischen Anwendungshinweisen.

Foren für Anwender

  • Dampferboard – Deutschsprachiges Forum für den Austausch zwischen Nutzern von E-Zigaretten.
  • Dampfertreff – Plattform zur Vernetzung und zum Austausch von Informationen innerhalb der Nutzerschaft.

Portale und Fachmagazine

  • Liquid News – Magazin mit Fokus auf Inhaltsstoffe von Liquids sowie aktuellen Nachrichten zu Randthemen.
  • Vapepoint – Portal, das sich auf die Dokumentation von Testergebnissen verschiedener E-Zigaretten spezialisiert hat.

Verbände und Organisationen

Die aufgeführten Quellen dienen der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Portale bieten unterschiedliche Schwerpunkte, von audiovisuellen Inhalten auf YouTube bis hin zu textbasierten Analysen in Foren und Blogs. Während einige Kanäle den Fokus auf Liquids legen, befassen sich andere mit technischen Dampfmethoden oder regulatorischen Entwicklungen.

Definition: Blogger veröffentlichen regelmäßig Texte zu spezifischen Fachthemen im Internet. Vlogger nutzen das Medium Video für ihre Publikationen. Beide Formate dienen dem Austausch von Fachwissen oder der Darstellung persönlicher Standpunkte.

Für rechtlich fundierte Informationen oder die Mitwirkung an der Interessenvertretung stehen Verbände zur Verfügung. Foren ermöglichen zudem die gezielte Suche nach Antworten zu technischen Fragestellungen in sogenannten „Threads“. Zur Nutzung der Schreibfunktion in Foren ist in der Regel eine Registrierung erforderlich.

Funktion von Informationsplattformen

Plattformen und Foren bieten die Möglichkeit, sich über technische Spezifikationen von E-Zigaretten und Liquids zu informieren. Nutzer können dort technische Hinweise zur Anwendung erhalten. Der Zugang zu Video-Kanälen oder Blogs ist meist ohne Registrierung möglich, während Foren für die aktive Teilnahme am Austausch oft eine Anmeldung voraussetzen. Eine weitere Form des Austauschs sind regionale Stammtische oder digitale Liveshows, die eine direkte Kommunikation zwischen den Teilnehmern ermöglichen.
 
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Einweg E-Zigaretten – für wen sind sie geeignet & wo sind die Unterschiede?

Die Einweg E-Zigarette – für das schnelle Dampfen zwischendurch

Eine herkömmliche E-Zigarette ist in der Anschaffung mit einer Anfangs-Investition in Equipment und Liquids verbunden. Das kann vor allem Interessenten abschrecken, die möglicherweise erst einmal ausprobieren möchten, ob das Dampfen für sie infrage kommt. Wer dies kostengünstig ausprobieren möchte, kann natürlich im Freundes- oder Bekanntenkreis fragen, ob er sich für gewisse Zeit eine E-Zigarette ausleihen kann. Die Alternative dazu ist der Kauf einer Einweg E-Zigarette. Diese ist einfacher aufgebaut und in der einmaligen Anschaffung günstiger als eine reguläre Elektro Zigarette für den Dauergebrauch. Im folgenden Artikel zeigen wir auf, wie die Einweg E-Zigarette aufgebaut ist, welche Unterschiede zu einer herkömmlichen elektrischen Zigarette bestehen und nach welchen Kriterien sie sich voneinander unterscheiden lassen.

Der Aufbau der E-Zigarette zum Wegwerfen

Wie der Name bereits andeutet, handelt es sich bei der Einweg E-Zigarette um eine Wegwerf-Variante. Sie ist wesentlich einfacher konzipiert als eine gewöhnliche Konstellation aus Verdampfer, Akkuträger usw., da die Technik nicht für einen langfristigen Betrieb, sondern nur eine gewisse Zeit ausgelegt ist. Sie ermöglicht eine festgelegte Anzahl an Zügen und benötigt meist einen weniger starken Akku. Ist sie leer, so kann sie einfach weggeworfen werden. Wie Sie E-Zigaretten richtig entsorgen, erklären wir ihnen in einem anderen Artikel. Ähnlich wie bei der herkömmlichen Elektro Zigarette gibt es die unterschiedlichsten Geschmacksrichtungen. Beispielsweise gibt es Modelle mit Tabakgeschmack, Menthol oder Fruchtgeschmack – die Regel sind jedoch Produkte mit Tabak-Aroma..

Von der Form erinnert das Einweg-Modell zum Wegwerfen häufig an eine gewöhnliche Zigarette auf Tabakbasis. Sie gehört damit zur Gruppe der „Cigalike“- Modelle, die in ihrer Form den herkömmlichen Glimmstängeln nachempfunden sind. Viele Hersteller verbauen sogar eine LED-Lampe an der Spitze, sodass das Modell beim Ziehen tatsächlich „glüht“. Die Gesamtkonzeption ist natürlich wesentlich einfacher gehalten als bei regulären E-Zigaretten. Der schwache Akku und der erhöhte Zugwiderstand führen zu einem geringeren Dampfvolumen. Einstellungsmöglichkeiten bezüglich Watt- und Voltzahl sowie dem Zugwiderstand gibt es in der Regel nicht. Auch die Möglichkeit, den Akku aufzuladen, besteht in den meisten Fällen nicht. In dieser Hinsicht sind Einweg E-Zigaretten mit wechselbarem Depot eine Ausnahme.

Eine Alternative zu Einwegmodellen bietet die SC Easy 2 E-Zigarette im Set, eine Weiterentwicklung der SC Easy. Dort ist der Atomizer Head getrennt vom Liquid-Cap austauschbar (hier erfahren Sie alles über Funktion & Aufbau von E-Zigaretten). Das Cap enthält die Liquids, also die Geschmacksrichtung der Elektro Zigarette. Weiterhin ist die SC Easy mit Star Spangled Liquid von InnoCigs befüllt.

Für wen sind Einweg E-Zigaretten geeignet?

Wegwerf E-Zigaretten sind zunächst einmal vor allem für Umsteiger von der Tabakzigarette geeignet. Wer sich nicht sicher ist, ob er das Dampfen überhaupt mag, hat hier eine Möglichkeit, es einfach einmal auszuprobieren. Auch die Anfangsinvestition hält sich, im Vergleich zur vollwertigen Elektro Zigarette, in Grenzen. Zwar bekommt man hiermit nicht alle Funktionen geboten, die eine elektrische Zigarette bieten kann, für eine Testphase genügt das jedoch allemal.

Aber es gibt auch andere Bereiche und Anlässe, für die der Einsatz einer Einweg E-Zigarette sinnvoll ist. Beispielsweise ist sie für Reisen wunderbar geeignet, gerade wenn sie in die Natur unternommen werden. So besteht nicht der Zwang, austauschbares Equipment wie einen zusätzlichen Verdampfer, Akku et cetera mit sich zu führen. So spart die Einweg E-Zigarette etwas Platz in der Tasche. Auch wer gerne feiert und nicht viel Zubehör mit sich führen möchte oder Angst hat, dass die E-Zigarette im Gedränge möglicherweise Schaden nimmt, kann hier auf die E-Zigarette zum Wegwerfen ausweichen.

Funktionen und Unterschiede bei E-Zigaretten zum Wegwerfen

Das hauptsächliche Problem bei elektrischen Einweg-Zigaretten ist die mangelnde Möglichkeit der Nachjustierung. Das bedeutet, dass sich die Dampfmenge, Nikotinstärke, Geschmacksrichtung et cetera im Nachhinein meistens nicht mehr beeinflussen lassen. Deshalb sollte man als Nutzer bereits vorab ganz gut einschätzen können, welche Stärke man bevorzugt. Bei vielen Modellen und Marken gibt es die Möglichkeit, zumindest zwischen unterschiedlichen Geschmacks- und Nikotinstärken beim Kauf zu wählen. So bieten sich für jeden Nutzer individuelle Möglichkeiten, das Modell nach den eigenen Ansprüchen und Vorlieben auszuwählen.

Neben der Wegwerf Elektro Zigarette im klassischen Sinne gibt es weitere Modelle, die sich vom Aufbau von der gewöhnlichen Einweg E-Zigarette unterscheiden. Beispielsweise sind das Modelle mit austauschbarem Depot. Diese sind für eine mehrfache Nutzung ausgelegt. Ist die Anzahl der Züge verbraucht, kann das Depot ausgetauscht werden, um damit weiterzudampfen. Allerdings bedeutet das auch, dass der Akku regelmäßig geladen werden sollte.

Insgesamt bietet sich eine E-Zigarette zum Wegwerfen vor allem dann an, wenn es einmal unkompliziert zugehen soll, oder man noch nie vorher gedampft hat und eine hohe Anfangsinvestition scheut. Sie ist nach dem Auspacken sofort einsatzbereit, spart Platz und kann nach der Benutzung einfach entsorgt werden. Das spart Platz, Zeit in Form von Pflegeaufwand und spart noch dazu die Anschaffungskosten einer regulären elektrischen Zigarette.

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TPD2 – Neue Gesetze zu E-Zigaretten & Liquids 2017

Seit dem 21.05.2017 finden die Bestimmungen der letzten Stufe der Richtlinie 2014/40/EU (TPD2) in Deutschland Anwendung. Diese gesetzlichen Regelungen betreffen die Herstellung, Kennzeichnung und den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern. Die Abkürzung TPD steht für „Tobacco Products Directive“. Obwohl elektronische Zigaretten keinen Tabak enthalten, fallen sie unter den Geltungsbereich dieses Gesetzeswerkes für verwandte Erzeugnisse. Nachfolgend sind die wesentlichen gesetzlichen Änderungen für den Handel und die Abgabe an Endverbraucher aufgeführt. Bei Rückfragen zu den gesetzlichen Anforderungen können Sie uns kontaktieren.

TPD2 Richtlinien & Gesetze für Liquids

Die Regulierung betrifft insbesondere nikotinhaltige Flüssigkeiten und Basen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist der Nikotingehalt auf maximal 20 mg/ml begrenzt. Für Nachfüllbehälter ist ein maximales Volumen von 10 ml zulässig. Elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen (geschlossene Systeme) dürfen ein maximales Tankvolumen von 2 ml aufweisen. Zudem sind spezifische Inhaltsstoffe untersagt und umfassende Meldepflichten sowie Kennzeichnungsvorgaben einzuhalten.

Ein Überblick:

  • Maximal 20 mg Nikotingehalt auf 1 ml Liquid

Vorher: keine Begrenzung des Nikotingehalts. Das durchschnittliche Mischverhältnis bei fertigen Liquids lag in den seltensten Fällen über 24 mg / 1 ml. Der durchschnittliche Nikotingehalt lag in etwa bei 18 mg / 1 ml.

Bei den Basen gab es vereinzelt Produkte mit 72 mg Nikotin / ml. Üblicher waren 48 mg.

Jetzt: die Höchstgrenze liegt bei 20 mg / 1 ml.

  • Nikotinhaltige Nachfüllfläschchen dürfen nicht mehr als 10 ml Liquid enthalten

Vorher: Keine Begrenzungen. Üblich waren Liquid-Fläschchen in den Größen 20 ml, 30 ml und 50 ml und mehr. Die 1 Liter Flasche war die Standardgröße bei Nikotinbasen, auch die 100 ml Variante war anzutreffen.

Jetzt: maximal 10 ml Liquid pro Fläschchen mit Nikotin und nikotinhaltigen Basen.

ABER: nikotinfreie Liquids dürfen weiterhin in größeren Fläschchen verkauft werden.

  • Bestimmte Aromen & Inhaltsstoffe können von einzelnen EU-Staaten verboten werden

Vorher: Prinzipiell war alles erlaubt und das ist nicht unbedingt gut. Neben PG und VG konnten Nikotin, aber auch Aromen und Zusatzstoffe wie Chilli, Koffein und sämtliche Konzentrate verwendet werden. Das ändert sich jetzt, allerdings in den seltensten Fällen grenzübergreifend.

Jetzt: Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen obliegt es den einzelnen Mitgliedsstaaten zu entscheiden, was verboten und was erlaubt ist. Vor Auslandsreisen ist es daher wichtig, sich über die am Zielort geltenden Bestimmungen zu informieren.

  • Erweiterte Pflichtangaben & Umverpackungen (für Produkte mit Nikotingehalt)

Vorher: Angabe der Inhaltsstoffe und Warnhinweise / Symbole waren gängig

Jetzt: Nikotinhinweis wie bei Zigaretten und Tabak, Beipackzettel mit weiterführender Auflistung der Inhaltsstoffe und Warnhinweise

Fazit: Die gesetzlichen Neuregelungen differenzieren zwischen nikotinhaltigen und nikotinfreien Erzeugnissen. Während nikotinfreie Flüssigkeiten von bestimmten Grenzwerten für Inhaltsstoffe und Volumina ausgenommen sein können, unterliegen nikotinhaltige Liquids und Basen strikten Vorgaben bezüglich der Behältergrößen und der maximalen Nikotinkonzentration. Die Umsetzung dieser regulatorischen Anforderungen beeinflusst die Herstellung und den Vertrieb sowie die verfügbaren Handelseinheiten auf dem deutschen Markt.

Weitere TPD2 Neuerungen für E-Zigaretten

  • E-Zigaretten und Nachfüllfläschchen müssen einen Mechanismus haben, der ein Auslaufen beim Nachfüllen verhindert – technische Spezifikationen werden von der Kommission definiert.
  • Wenn drei EU-Mitgliedsstaaten ein Verbot (eines Produktes) erlassen, ist die Kommission berechtigt ein EU-weites Verbot zu erlassen, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.
  • E-Zigaretten sollen Nikotin auf gleichmäßigem Niveau unter normalen Gebrauchsbedingungen abgeben. Dies bedeutet nicht, dass E-Zigaretten mit variabler Volt- und/oder Watteinstellung verboten werden, da dies „normale Gebrauchsbedingungen“ sind.
  • Es wird ein Werbeverbot geben. Das betrifft aber ausschließlich „kommerzielle Kommunikation“ (Artikel 20, Abs. 3, TPD2) wie bei den Zigaretten auch.

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Bildnachweise

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Technische Grundlagen zu E-Zigaretten: Akkuträger, Akkuzellen und Systemkonfigurationen

Es gibt drei Hauptbestandteile einer E-Zigarette: Liquids, Verdampfer & Akkus. Akkus und Akkuträger sind für die Stromversorgung und somit für den Betrieb sowie die Vaporisation des Liquids essenziell. Die technische Sicherheit und die Betriebsdauer hängen maßgeblich von der verwendeten Stromquelle ab. Informationen zum Zusammenwirken von Widerstand und Leistung finden Sie im Artikel zum Sub Ohm Dampfen.
Eine E-Zigarette vaporisiert Liquids durch Erhitzung. Hierfür wird elektrische Energie benötigt, die über Akkus an die Heizwendel des Verdampfers abgegeben wird. In diesem Beitrag werden verschiedene Varianten von Akkus & Akkuträgern sowie die technischen Unterschiede zwischen geregelten, ungeregelten, ungetakteten und getakteten Systemen erläutert.
Für die technische Konfiguration von E-Zigaretten sind Fachbegriffe wie VV, VW oder TC sowie Kapazitätsangaben relevant. Wir erläutern diese Merkmale und nehmen Bezug auf Faktoren, welche die Lebensdauer von Akkuzellen beeinflussen können.

Inhaltsangabe

  1. Fachbegriffe rund um E-Zigaretten Akkus
  2. Geregelte und ungeregelte Akkuträger
  3. Wichtige Infos über Akkus
  4. Set-Zusammenstellungen
  5. Ladegeräte

Die nachfolgend beschriebenen technischen Bezeichnungen sind für die Verwendung vorkonfigurierter Systeme im Regelfall nicht zur manuellen Einstellung erforderlich. Modelle als Set sind so aufeinander abgestimmt, dass sie ohne detaillierte Vorkenntnisse dieser Spezifikationen betrieben werden können. Eine Übersicht finden Sie im Bereich Elektro-Zigaretten.
 

Fachbegriffe rund um Akkus & Akkuträger

InnoCigs Cuboid Mini Akku Box

Die InnoCigs Cuboid Mini Akku Box verfügt über eine Kapazität von 2400 mAh und eine Ausgangsleistung von bis zu 80 Watt. Unterstützt werden die Modi VT-Ni, VT-Ti, VW, VT-SS316, TCR und Bypass. Geeignet für Widerstände ab 0,05 Ohm (VT) bzw. 0,1 Ohm (VW/Bypass).

  • Akkuträger und Akkubox: Gehäuse mit Steuerelektronik und Feuertaster. Diese bieten Platz für wechselbare Akkuzellen oder verfügen über fest verbaute Akkus. Modelle in Boxform sind ein verbreiteter Standard.
  • Akku: Dieser Begriff bezeichnet fachsprachlich entweder die entnehmbare Akkuzelle oder das gesamte Bauteil inklusive Gehäuse und Elektronik bei geschlossenen Systemen.
  • Akkuzelle: Die einzelne Energiezelle („Batterie“), die im Akkuträger verwendet wird.
  • Akkuladegerät: Externes Gerät zum Aufladen von Akkuzellen.
  • USB-Ladekabel: Verbindung (meist Micro-USB), über die Akkuboxen mit integrierter Ladeelektronik aufgeladen werden können. Geräte mit Passthrough-Funktion ermöglichen die Nutzung während des Ladevorgangs.

Technische Merkmale von Akkuträgern:

  • VV / VW (Variable Voltage / Variable Wattage): Ermöglicht die manuelle Regulierung von Spannung oder Leistung.
  • TC / VTC (Temperature Control): Ermöglicht den Betrieb in einem festgelegten Temperaturbereich.
  • 510er Gewinde: Standardisierter Anschluss für die Verbindung von Akkuträger und Verdampfer.
  • eGo-Gewinde: Anschlussvariante, die häufig bei kompakteren Modellen verwendet wird.

 

Geregelte und ungeregelte Akkuträger

Diese Unterscheidung ist für Anwender relevant, die technische Parameter individuell konfigurieren möchten. Die Begriffe beziehen sich auf die Steuerung im Gehäuse, nicht auf die Akkuzelle selbst.
• Geregelt: Diese Akkuträger verfügen über eine Schutzelektronik. Sie ermöglichen die Regulierung von Spannung und Leistung (VV / VW) und verfügen über Sicherheitsfunktionen wie Kurzschlussschutz oder Tiefenentladungsschutz.
• Ungeregelt (mechanisch): Diese Modelle verzichten auf eine Steuerelektronik. Die Leistungsabgabe erfolgt direkt von der Akkuzelle an den Verdampfer. Die Anwendung erfordert fundierte Kenntnisse der Elektrotechnik (Ohmsches Gesetz), da keine integrierten Schutzschaltungen vorhanden sind. Die Sicherheit hängt hier maßgeblich von der Wahl der geeigneten Akkuzelle ab.
 

Getaktet & Ungetaktet

• Getaktet: Eine integrierte Elektronik reguliert die Leistungsabgabe so, dass sie über einen weiten Bereich des Ladestands konstant bleibt. Dies schützt vor Tiefenentladung.
• Ungetaktet: Die abgegebene Spannung sinkt parallel zum Entladezustand der Akkuzelle. Dies ist das typische Merkmal mechanischer (ungeregelter) Akkuträger. Hierbei ist eine manuelle Überwachung des Ladestands erforderlich, um technische Defekte oder Tiefenentladungen zu vermeiden.
 

Der Akku

Die technische Sicherheit beim Betrieb von E-Zigaretten setzt die Verwendung geeigneter Komponenten voraus. Unsachgemäße Kombinationen oder mechanische Beschädigungen der Akkuzellen können Risiken bergen.
Das Ausgasen: Bei extremer Überlastung oder Kurzschlüssen kann eine Akkuzelle chemisch reagieren. Moderne Akkuträger verfügen über Entgasungsöffnungen, um in einem solchen Fall den Druckausgleich zu ermöglichen. Bei sachgemäßer Handhabung innerhalb der technischen Spezifikationen ist dieser Vorgang nicht zu erwarten.
Fazit: Geregelte Akkuträger bieten durch ihre integrierte Elektronik einen definierten Schutzrahmen für den Betrieb. Technische Details zur Individualisierung sind insbesondere für Anwender relevant, die mechanische Akkuträger nutzen oder Wicklungen im Sub-Ohm-Bereich selbst erstellen.

 

Geschützt & ungeschützt

Man unterscheidet zwischen Akkuzellen mit und ohne eigene Schutzelektronik (PCB).

  • Ungeregelte Akkuträger benötigen zur Erhöhung der Sicherheit im Regelfall geschützte Akkuzellen.
  • Geregelte Akkuträger sind bereits mit einer Elektronik ausgestattet und werden zumeist mit ungeschützten Akkuzellen betrieben, da die Box die Schutzfunktion übernimmt.

Die Wahl der Akkuzelle muss immer auf den verwendeten Verdampfer (Widerstand) und die benötigte Stromstärke (A) abgestimmt sein. Vorkonfigurierte Sets sind bereits auf die jeweiligen Anforderungen abgestimmt. Weiterführende Informationen zur Leistung finden Sie in diesem Fachartikel.
 

Zusammenstellungen für den Betrieb

InnoCigs eGo AIO Box

Das InnoCigs eGo AIO Box Set ist ein All-In-One-Gerät. Akkuträger und Verdampfer bilden eine Einheit. Die Akkukapazität beträgt 2.100 mAh. Das Top-Filling-System ermöglicht die Befüllung des 2 ml Tanks von oben.


Vorkonfigurierte Sets zeichnen sich durch eine funktionale Abstimmung aus. Diese bestehen meist aus einem Akku-Bauteil mit Steuerung, einem passenden Verdampfer (Clearomizer) und einem Ladekabel.
In diesen Sets sind die technischen Parameter wie Widerstand und Leistungsabgabe bereits aufeinander eingestellt. Manuelle Konfigurationen oder das Wickeln eigener Spulen sind hier nicht erforderlich. Ein Beispiel für ein solches System ist das eGo AIO Box Set.
Beachten Sie, dass Sets oft mit unterschiedlichen Verdampferköpfen geliefert werden, die verschiedene Zugtechniken (MTL oder DL) unterstützen. Für den Betrieb ist ein passendes USB-Ladekabel in den InnoCigs Sets standardmäßig enthalten.
 

Ladegeräte

Für die dauerhafte Nutzung ist die regelmäßige Aufladung erforderlich. Je nach System werden hierfür USB-Kabel oder externe Ladestationen für entnehmbare Akkuzellen verwendet.

Xtar Ladegerät

Im InnoCigs Onlineshop erhältlich


Im InnoCigs Shop erhältlich